Mietabsichtserklärung mit Selbstauskunft und Mitantragsteller?

1 Antwort

Der Unterschied liegt darin, ob der Vertrag mit mehreren gleichberchtigten Mietern gemacht werden soll, oder nur mit einem von euch. Beides ist möglich. Der "Mitantragsteller", also dein Partner, würde dann auch mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Das ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass ihr beide im Vertrag steht, und das ist auch nicht unbedingt sinvoll. Dann lässt du die Angaben für den Mitantragsteller offen. In der Selbstauskunft sollte irgend wo eine Zeile sein, wieviele Personen einziehen sollen. Hierbei machst du die richtige Angabe. Dann ist das auch okay.