Weitergabe Personenbezogener Daten an Dritte erlaubt?

3 Antworten

mein Vermieter hat vor kurzem eine Kopie meiner Hausrat und Haftpflichtversicherung angefordert. => alles soweit in Ordnung

da wäre ich stinksauer denn es geht niemanden außer mir und meinem Versicherer an, was ich bezahle.

Und wenn ich dem Vermieter Unterlagen gebe, dannsollte man davon ausgehen, dass diese Unterlagen nicht für Dritte bestimmt sind.

Heute sagt mit mein Nahcbar der den selben Vermieter hat , dass er Unterlagen zum Anschauen bekommen hat, welche Versicherung er nehmen kann.

Der Bachbar kann sich seine Versicherung aussuchen, der Vermieter darf da den Mieter nichts virschreiben.

Wenn Du das in Bezug auf das Datenschutzgesetz meinst, bei dem die Weitergabe personen bezogener Daten an Dritte untersagt ist, hat das damit nichts zu tun. Hätte er Deine persönlichen Daten in einem Computersystem gespeichert und dazu z. B. die Versicherungspolice mit allen Details und das alles in eine offene Datenbank eingespeist, wäre das gegen das Datenschutzgesetz.

Das Vorzeigen Deiner Versicherungspolice oder die Weitergabe einer Kopie dieser Police verletzt aber das zwischen Dir und Deinem Vertragspartner (=Vermieter) bestehende Vertrauensverhältnis. Vermutlich gibt es aber kein Gesetz, das das verbietet. Häufig findet man aber in Verträgen den Zusatz, dass über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Informationen und Erkenntnisse Stillschweigen zu bewahren ist. Das würde dann darunter fallen.

mein Vermieter hat vor kurzem eine Kopie meiner Hausrat und Haftpflichtversicherung angefordert. => alles soweit in Ordnung

Nichts in Ordnung. Deine Versicherungen gehen den Vermieter nichts an.