Midijob/Gleitzone und Minijob kombinieren?
Hallo Miteinander,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich blicke bei dem Thema leider nicht ganz durch. Folgende Situation bzw. Folgende Frage stellt sich mir.
Ich werde wahrscheinlich ab Mai 2017 einen Midijob in der Gleitzone annehmen. So weit, so gut. Es werden idR 3 Dienste a 24 Stunden sein und ein 24 Stunden-Dienst in der Rufbereitschaft. Von dieser Rufbereitschaft wird mir eine Stunde auf jeden Fall vergütet. Falls es zu einem Einsatz kommt, wird die restliche Zeit auch vergütet. Der Stundenlohn liegt bei 9,25 €. Es sind also meines Erachtens nach regelmäßig 73 Stunden pro Monat, also 675,25€.
Damit werde ich wahrscheinlich nicht über die Runden kommen und würde gerne noch einen Minijob auf 450€ Basis ausüben. Wie sieht es bei den beiden Jobs dann mit Abgaben & Steuern aus? Würde das Gehalt aus dem 450€ Job mit meinem Gehalt aus dem Midijob verrechnet werden? Falls ja, was würden für Abgaben fällig?
Ich habe einen alten Beitrag gefunden, in dem wurde folgendes geschrieben:
"Ja, ist möglich. Aber beim Vertrag darauf achten, dass der Arbeitgeber die pauschale Steuer zahlt!"
Was genau bedeutet das? Und ist das überhaupt noch aktuell?
LG und schon mal vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
ja, das stimmt soweit. Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausübst, kannst du mit EINEM Minijob steuer- und sv-abgabenfrei dazuverdienen. Jeder weitere Minijob würde mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet; unabhängig davon ob, du mit den Minijobs insgesamt die 450 €-Grenze überschreitest oder nicht.
Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber alle pauschalen Abgaben (2% pauschale Lohnsteuer / 13% Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung). Lediglich um die Differenz zum regulären Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 3,7 % (18,5 - pauschale 15 %) würde dein Entgelt gekürzt - davon kannst du dich aber befreien lassen.
Danke, dass du dir die zeit für so eine ausführliche Antwort genommen hast! Das hieße also, ich kann den Midi-Job (Arbeitgeber A) theoretisch bis 850 € ausreizen und regulär noch einen 450 € Job (Arbeitgebert B) ausüben? Vielen Dank!
ja das wäre möglich
Der Arbeitgeber des Minijobs bekommt NICHT deiner Steuer-ID und soll pauschal abrechnen, nicht nach Klasse VI.
"Ja, ist möglich. Aber beim Vertrag darauf achten, dass der Arbeitgeber die pauschale Steuer zahlt!"
Das bedeutet, dass du darauf achten sollst, dass die Lohnsteuer pauschal mit 2% abgeführt wird und nicht nach Lohnsteuerklasse VI berechnet wird. Das würde deinen Verdienst nämlich ordentlich schmälern ;)
Im Gegensatz zu den pauschalen Beiträgen zur KV und RV ist es übrigens arbeitsrechtlich zulässig, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf dich "abwälzt", sie also von deinem Minijob-Lohn einbehält. In der Regel trägt die Pauschalsteuer aber ebenfalls der Arbeitgeber.
Wenn das nicht beim gleichen Arbeitgeber ist, ist das möglich.
Für den 450 € Job muss der AG dich natürlich ordnungsgemäß anmelden und die Sozial-Abgabe pauschal entrichten.