Midijob/Gleitzone und Minijob kombinieren?

4 Antworten

ja, das stimmt soweit. Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausübst, kannst du mit EINEM Minijob steuer- und sv-abgabenfrei dazuverdienen. Jeder weitere Minijob würde mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet; unabhängig davon ob, du mit den Minijobs insgesamt die 450 €-Grenze überschreitest oder nicht.

Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber alle pauschalen Abgaben (2% pauschale Lohnsteuer / 13% Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung). Lediglich um die Differenz zum regulären Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 3,7 % (18,5 - pauschale 15 %) würde dein Entgelt gekürzt - davon kannst du dich aber befreien lassen.

Enterich93 
Fragesteller
 18.04.2017, 21:17

Danke, dass du dir die zeit für so eine ausführliche Antwort genommen hast! Das hieße also, ich kann den Midi-Job (Arbeitgeber A) theoretisch bis 850 € ausreizen und regulär noch einen 450 € Job (Arbeitgebert B) ausüben? Vielen Dank!

Steuerbaer  18.04.2017, 21:47

ja das wäre möglich

Der Arbeitgeber des Minijobs bekommt NICHT deiner Steuer-ID und soll pauschal abrechnen, nicht nach Klasse VI.

"Ja, ist möglich. Aber beim Vertrag darauf achten, dass der Arbeitgeber die pauschale Steuer zahlt!"

Das bedeutet, dass du darauf achten sollst, dass die Lohnsteuer pauschal mit 2% abgeführt wird und nicht nach Lohnsteuerklasse VI berechnet wird. Das würde deinen Verdienst nämlich ordentlich schmälern ;)

Im Gegensatz zu den pauschalen Beiträgen zur KV und RV ist es übrigens arbeitsrechtlich zulässig, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf dich "abwälzt", sie also von deinem Minijob-Lohn einbehält. In der Regel trägt die Pauschalsteuer aber ebenfalls der Arbeitgeber.

Wenn das nicht beim gleichen Arbeitgeber ist, ist das möglich.

Für den 450 € Job muss der AG dich natürlich ordnungsgemäß anmelden und die Sozial-Abgabe  pauschal entrichten.