Selbstständig (Hauptberuflich) + Minijob + Midijob möglich?

4 Antworten

Man muss zwischen der Steuerrecht und Sozialversicherung unterscheiden.

steuerlich ist das relativ eindeutig. Der Gewinn aus dem Gewerbe ist steuerpflichtig, der Midijob ebenfalls (und ggf Lohnsteuerabzug , die aber wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet wird.) der Minijob ist für die steuerfrei wenn der Arbeitgeber diesen wie üblich pauschal besteuert (2%). Alle Einkünfte werden dann zusammengerechnet und unterliegen nach Anzug von Sonderausgaben etc. Der Einkommensteuer.

Bei der Sozialversicherung ist das etwas komplizierter.
Auf jeden Fall ist eine Kranken und Pflegeversicherung Pflicht. Wie bist du da aktuell versichert? Bist du freiwillig gesetzlich versichert würden alle deine beitragspflichtigen Einnahmen (aus der Selbständigkeit und als Arbeitnehmer) bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Bist du privat versichert änder sich für dich nichts.

ob/ wann eine Befreiung von der Renten und Arbeitslosenversicherung für den medijob möglich bin ich mir nicht sicher. Da kann dir die deutsche Rentenversicherung (0800/1000 4800), dein Steuerberater oder wohl auch das infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründerberatung des BMWi helfen (030/340606560)

Neben einer selbständigen Tätigkeit kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung und auch ein 450-Euro-Minijob ausgeübt werden. 

Die Art der Besteuerung im 450-Euro-Minijob darf grundsätzlich der Arbeitgeber bestimmen. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. 

Zur Klärung der Fragen zur versicherungspflichtigen Beschäftigung kannst du dich an deine letzte gesetzliche Krankenkasse oder eine Krankenkasse deiner Wahl wenden.

Zur Lohnsteuer aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung fragst du am besten deinen Arbeitgeber oder deinen Steuerberater.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

nebenberuflich kann jeder einen Mini- Job auf 450€- Basis haben und dieser muss dann vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden und es fallen auch keine Sozialabgaben an. Es ist auch möglich mehrere Mini- Jobs zu haben, aber insgesamt darf man durch diese im Monat nicht mehr als 450€ verdienen. Anderenfalls wird eben nur ein Nebenjob als Minijob anerkannt und der/ die anderen sind dann ganz normal als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu behandeln und zu versteuern.

Ich hoffe, das hilft weiter ;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Was meinst du mit Umsatz - Brutto?

Meinst du wirklich den Umsatz oder meinst du den Gewinn.?