Mich als Reinigungskraft in einer Backstube die Decken putzen?

6 Antworten

Kommt auf den Vertrag an, was dort steht.

Welche Leistungen du zu bringen hast und was dort geputzt werden muss.

in deinem arbeitsvertrag sollten die auszuführenden tätigkeiten nachzulesen sein..

Dein Arbeitsauftrag hat nichts mit deinem Minijob zutun.

Sondern dein Arbeitsauftrag sollte in deiner Stellenbeschreibung beschrieben sein, die deinem Arbeitsvertrag als Anlage zugefügt werden muss.

Und dann muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel, in diesem Fall eine Sicherheitsleiter zur Verfügung stellen.

Übrigens: auch Minijober haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung bei einer AU für 6 Wochen.

Genauso steht ihnen der MIndestlohn von derzeit 9,70€ zu.

Das wollte ich nur mal so am Rande erwähnen, da das vielen Minijobern nicht bekannt ist.

Wenn du dort Arbeitnehmer bist, werden dir ja Arbeitsmittel in der Regel zur Verfügung gestellt. Ich sehe da jetzt kein Problem. Dann wird der Bäcker dir doch wohl eine Leiter zur Verfügung stellen können.
Ich weiß nicht, ob ihr etwas konkretes vereinbart habt, was du zu reinigen hast oder ob es einfach nach Bedarf erfolgen muß. Im letzteren Fall ist es doch normal, daß man auch mal die Decke putzt. Gerade in der Nahrungsmittelproduktion muß doch sauber und hygienisch gearbeitet werden. Also selbst, wenn es nur danach geht, daß du übliche Reinigungsmaßnahmen durchführst, ist es in meinen Augen nicht verkehrt, wenn dein Arbeitgeber auch will, daß du gelegentlich die Decke putzt.

Kannst den Bäckermeister bitten, Dir eine Leiter zu geben.

Kannst aber auch ebensogut ablehnen und Dir einen anderen Job suchen, weil der Bäckermeister Deine Dienste nicht mehr benötigt.