Menschenwürde kontra Gefängnis

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe schon, der Fragensteller macht es uns nicht leicht...:-)

Der humane Strafvollzug würdigt die Menschenrechte, wenn dem nicht so ist so werden Organisationen wie Amnesty International tätig, oder Bundesverfassungsgericht/Europäischer Gerichtshof wie im Falle der Sicherheitsverwahrung.

Nur gibt es auch justizielle Menschenrechte:

  • Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen

  • Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern

  • Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)

  • Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)

  • Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)

Ich denke alles das wird in der EU eingehalten. Nur haben auch Opfer Menschenrechte, man stelle sich vor wie sich ein Vergewaltigungsopfer fühlt, wenn der Vergewaltiger auf Grund seiner Menschenrechte in Freiheit bliebe. Ich denke unsere aktuelle Regelung ist schon recht optimal, die Menschenrechte gelten halt universell, nur ist die Freiheit halt nicht nur die Freiheit des Andersdenkenden, sondern das Gesetz schränkt die absolute Freiheit ebend ein, wenn man dagegen verstösst muss man die Folgen tragen. Bei den meissten Menschen reicht das aus, sie brechen die Gesetze nicht, alle anderen bekommen eine zweite Chance hinter schwedischen Gardinen...

Die Sache ist aber die, dass der jenige, der ins Gefängnis kommt, auf irgendeine Art die Rechte anderer missachtet hat und daher - zumindest für eine Zeit - seine Recht "verwirkt" hat.

Denn wenn sich nicht alle an die selben Spielregeln halten, funktioniert das System nicht. Daher muss es möglich sein die Rechte einzuschränken. Aber die Menschenwürde ist dadurch noch nicht verstoßen worden. Auch Gefängnisinsassen haben Rechte.

JesusCristus 
Fragesteller
 04.06.2011, 21:30

Das gibt mir Kopfkratzen. Wie kann es sein, dass ein Mensch seine Menschenrechte "verwirken" kann, wenn die Menschenrechte gleichzeitig unveräußerlich seien sollen?

Er wird ja nicht einfach so ins Gefängnis gesteckt sondern weil er eine Straftat begangen hat. Und da hat er ja auch nicht darüber nachgedacht was er anderen Menschen damit antut. Also halte ich es schon für richtig. Wobei für manche Gefängnis noch zu milde ist.

JesusCristus 
Fragesteller
 04.06.2011, 21:34

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Also du findest es richtig, dass die Menschenwürde verletzt wird durch das Wegsperren (auf Grund einer Straftat)?

Wenn ein Krimineller weggesperrt wird, schützt man damit seine potentiellen Opfer. Das ist ein Abwägen der Rechtsgüter. Hat nichts mit Menschenwürde zu tun, sondern mit dem Schutz Unschuldiger. Die haben auch das Recht, unversehrt leben zu dürfen.
Es geht nicht um Rache, auch nicht um Würde, sondern um wirksames Vermeiden von Schäden durch Kriminalität.
Gegenfrage: Hätte es gegen die Menschenwürde verstossen, wenn man H!tler umgebracht hätte?!

Na klar wird er seiner Freiheit beraubt ;-) Das ist aber kein Verstoß gegen die Menschenrechte, sonder nur ein Eingriff in die Grundrechte des Grundgesetzes. Und weil das so ist, darf eine Inhaftierung auch NUR von einem Richter angeordnet werden. Und deshab gibt es Artikel 2 Abs. 2 GG.

JesusCristus 
Fragesteller
 04.06.2011, 21:46

Dieser Eingriff ist doch gleichbedeutend mit einem Eingriff in die Menschenrechte. Das Recht auf Freiheit wird der Person aus meiner Sicht immer noch genommen.

Die Gesetzgebende Gewalt kann sich also über die Menschenrechte durch sogenannte "Eingriffe in Grundrechte" hinwegsetzen.

riara  05.06.2011, 18:42
@JesusCristus

Oh bitte...Das ist doch gerade die Verteidigung der Menschenrechte auch die des Opfers und der Gesellschaft. Deswegen haben wir den einen Strafvollzug der die Leute nicht nur einsperrt sondern versucht sie zu resozialisieren, deswegen gibt es auch Hafterleichterung und -erlass...