Kann Menschenwürde verloren gehen oder abgesprochen werden?

16 Antworten

Die Menschenwürde wird im Rahmen der Menschenrechte, in Deutschland in Form der im Grundgesetz verankerten Grundrechte, geschützt.

Menschenrechte haben die folgenden drei Eigenschaften:

  • universell: Menschenrechte gelten für alle Menschen überall auf der Welt.
  • unveräußerlich: Einem Menschen können die Menschenrechte nicht abgesprochen werden.
  • unteilbar: Es gelten nur alle Menschenrechte im Verbund.

Das Problem ist, dass es Verletzungen der Menschenrechte gibt und Menschen daher auch in ihrer Menschenwürde verletzt werden.

Iralupus15302  17.05.2021, 14:07

Du kannst jedem alles nehmen, ich muss immer lachen wenn man betont das diese dinge im Grundsetz stehen und daher nicht zu brechen sind. Klar geht das, ein Blatt Papier hält keinen ab schlimmes zu tun.

verreisterNutzer  17.05.2021, 14:10
@Iralupus15302

Lies bitte den letzten Satz meiner Antwort.

Es stellt sich die Frage, mit welchen Inhalten der Begriff "Menschenwürde" gefüllt ist und ob diese jedem Menschen zugestanden werden.

Natürlich kann einem die Menschenwürde abgesprochen werden, was ja für bestimmte Personen oder ganze Gruppen in einigen Staaten der Erde der Fall ist. Aber wenn sie "abgesprochen" wurde — das heißt, sie wird mir nicht zugestanden — bedeutet das noch lange nicht, dass ich die Menschenwürde verloren hätte. Sie wird mir lediglich abgesprochen. Man kann jemand menschenunwürdig behandeln, aber verlieren kann man nicht, was man ist.

die unantastbarkeit der würde des menschen ist ja im GG garantiert, welches aber zunächst mal öffentliches recht ist und kurzgesagt in erster linie die beziehung zwischen staat und privatpersonen regelt. und nicht zwischen den privatpersonen untereinander (aber:drittwirkung)

die würde wird vom GG garantiert, es gibt dahingehend keine gesetzesvorbehalte.

wie die würde vom einzelnen "empfunden" wird, ist allerdings diskutabel. (hartz iv, wehrdienst, beschränkung der freiheit etc.)

"Die Würde des Menschen ist (un-)antastbar."

Will heißen, der Mensch hat von der Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod seine Menschenwürde, unabhängig von seiner Gesundheit, Herkunft oder Intelligenz etc.

Aber es gibt immer wieder Menschen, die einem eine menschenunwürdige Behandlung zukommen lassen. Dann wird diese Würde unrechtmäßig angegriffen.

Rein Gesetzlich? Nein. Die Würde des Menschen ist unantastbar und kann nicht verloren gehen, veräußert werden oder abgesprochen werden.

Die Menschenwürde an sich kann auch nicht 'verloren gehen', denn Würde ist etwas ziemlich ideelles. Man kann einen Menschen unwürdig behandeln, ihn zu unwürdigen handlungen zwingen etc. aber man kann ihm diese grundsätzliche Würde nicht nehmen.