Wass sollte eurer Ansicht nach die Höchst Strafe sein und auf welche Verbrechen sollte sie gelten?
Meiner ansicht nach sollte die Höchststrafe eine totale Isolation sein, in der der Täter aleine in seiner Zelle ist, er hatt keinen Kontakt zur Außenwelt und ind der zelle brent auch kein Licht(außer wärend der Mahlzeiten) ich bin der Ansicht das sowas bei heimtückischen Straftaten gegen das Leben und oder die Menschenwürde durchaus Gerechtigkeit ist, jedoch sollte diese Isolationshaft maximal 3 Jahre lang dauern und nicht bei Ersttätern angewendet werden. Mir ist vollkommen bewusst dass das gegen die Menschenwürde verstößt
Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen
9 Antworten
Nette Ansicht, aber mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Höchststrafen hat es, Lebenslänglich und u.U. anschließende Sicherungsverwahrung, bei besonderer schwere der Schuld.
isolationshaft finde ich schlimmer als die todesstrafe
Es gibt auch Leute die die Todesstrafe wiedereinführen wollen, das wäre auch nicht verfassungskonform
Naja, kommt auf die Schwere der Tat an.
Bei Mord z.B. lebenslange Freiheitsstrafe mit Sicherheitsverwahrung. Ich denke auch, dass sie therapiert werden sollten.
Es gibt z.B. verhaltenstherapeutische Behandlungen in Kombination mit Medikamenten. Bei erfolgreicher Behandlung lernen sie, Kontrolle über ihre Handlungen zu erlangen und nicht wieder zu Straftätern zu werden. Therapien verringern das Risiko eines Rückfalls. Folter o.ä. würde nicht helfen und den psychischen Konflikt des Täters nur verstärken. Daraus lernt man nichts und man ändert sich dadurch auch nicht.
Öffentliches Auspeitschen (ohne Kleidung, auf nackter Haut) mit einer langen Lederpeitsche -bis Blut spritzt, so wie früher 😁. Frauen aber nicht. Nur Männliche Verbrecher. Sollte schon bei schwerer Körperverletzung (nicht bei Notwehr) angewendet werden. Das hat auch abschreckende Wirkung!
Auf Mord die Todesstrafe, auf sämtliche Gewaltverbrechen Arbeitslager. Und die, die normal einsitzen wegen: die Haftkosten werden abgearbeitet bzw. nach der Haft abgestottert. Und die, die danach nicht arbeiten, bekommen die Stütze entsprechend gekürzt.
Kennst du das Grundgesetz? § 1 gilt auch für Gefangene......