Meiner Tochter wurde die Jacke in der Schule geklaut. Wer haftet?

19 Antworten

Schließt das Schild "für Garderobe keine Haftung" die Einstandspflicht des Gastwirts aus? Am Beginn des Abends entledigt man sich gerne der lästigen Jacken an der Garderobe, um sie nicht mit zum Tisch nehmen zu müssen. Doch was passiert, wenn beim Verlassen des Lokals diese plötzlich weg sind? Der Gastwirt verweist in solchen Fällen gerne auf das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ und auch der Gast selber glaubt häufig schweren Herzens an dessen haftungsausschließende Wirkung.

Aber kann sich der Wirt durch das Aufhängen eines solchen Schildes wirklich so einfach aus der Affäre ziehen? Das sicherlich nicht. Denn ob Gastwirte haften oder nicht, hängt jedenfalls nicht von den vier Worten über der Garderobe ab. Entscheidend ist vielmehr, wo sich genau die Garderobe in der jeweiligen Lokalität befindet.

Der Gastwirt muss immer dann den Verlust bezahlen, wenn der Gast die Kleidung nur außerhalb seines Blickfeldes aufhängen kann, etwa in einem unbewachten Nebenraum oder an einer Garderobe außerhalb des Gastraums, zum Beispiel im Eingangsbereich. Denn wenn der Gast nur eine nichteinsehbare Garderobe nutzen kann, dann hat der Gastwirt aus dem Bewirtungsvertrag eine Pflicht auf die Kleidung zu achten.

Der Gastwirt haftet allerdings nicht, wenn die Garderobe im Blickfeld des Gastes ist, denn dann ist dieser selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn er die Wahl zwischen einer einsehbaren und einer nichteinsehbaren Gerdarobe hat, und letztere wählt. Dann kann der Gastwirt die Haftung mit einem entsprechendem Schild ausschließen.

Der Gastwirt haftet auf jeden Fall, wenn die Garderobe entgeltlich ist, denn hier übernimmt dieser die Verwahrung ausdrücklich. Gleiches gilt, wenn das Personal die Jacken entgegen nimmt, wie es zum Beispiel häufig in der Hochpreisgastronomie geschieht. Aber Vorsicht, denn auch hier gibt es eine Ausnahme: Eine Haftung scheidet aus, wenn der Wirt den Gast ausdrücklich darauf hingewiesen hat, für die Kleidung keine Haftung zu übernehmen.

Die Haftung des Gastwirts ergibt sich

bei Garderobe außerhalb des Blickfeldes des Gastes: als Nebenpflicht aus dem Bewirtungsvertrag gem. § 280 I BGB
bei unentgeltlicher Verwahrung der Garderobe durch den Gastwirt aus §§ 688, 690 BGB

Was hat eine Gastwirtschaft mit einer öffentlichen Einrichtung wie einer Schule zu tun?

ich habe mir sportsachen für insg. über 200 euro geholt, nach 2 wochen wurden sie geklaut und die schule hat mir nur 7 euro zurück erstattet (gymnasium, 7. klasse) also glaube eher nicht oder nur wenig

Die Schule haftet. Auch ein Schild, für Gaderobe wird nicht gehaftet ist rechtlich nicht korrekt. Aber da musst Du einen Rechtsexperten fragen und Du soltlest die Rechnung der Jacke noch haben

wenn das doch so wäre würde ich mein eigene jacke klauen und das als gestohlen melden ich zeige den die Rechnung. dann habe ich das geld... nee das ist nicht sooo

@StarStyl

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Die Schule ist doch nicht verpflichtet, auf die Jacken der Schüler aufzupassen! Da braucht es noch nicht einmal ein Hinweisschild oder sonstwas! Das bleibt ganz alleine an euch hängen, denn sicher steht auch nirgendwo geschrieben, dass man in die Schule eine teure Wildlederjacke anziehen muss!

Niemand haftet.

Welche Sorgfaltspflicht hat die Schule? Haben die eine Garderobenfrau?

das Schulgebäude ist offen da kann jeder reinspazieren und sich bedienen,... finde ich nicht sooo toll..