cello bei schulauftritt umgefallen und der Hals ist abgebrochen

4 Antworten

Haftbar ist immer derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist. In dem Fall also deine Tochter.

Theoretisch ist das dann ein Fall für eure Privathaftpflichtversicherung. Jedoch sind da in der Regel geliehene, gemietete und gepachtete Sachen ausgeschlossen, da es sich dabei dann quasi um einen Eigenschaden handelt.

Erst bei den neuesten Tarifen werden Schäden an geliehenen Sachen auch mit reguliert.

Derjenige, der den Schaden verschuldet hat ! Also Eure Haftpflicht.

Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, würde ich Ihnen raten, den Schaden dort zu melden. Ihre Versicherung muss Sie bei der Klärung der Frage "Wer haftet warum?" vertreten, denn ein Haftpflichtversicherer wehrt entweder ab oder er zahlt teilweise oder er zahlt alles.

Bei der Frage, ob die Schule bzw. der Schulträger haftet oder mithaftet, kann nicht ohne weiteres von einer Haftung der Tochter/Eltern ausgegangen werden. Eine schulische Veranstaltung ist ein Pflichttermin. Wenn zu diesem Termin "Schulsachen" mitgenommen werden müssen, so hat auch die Schule besondere Leistungen zu erbringen. So hat das Verwaltungsgericht Arnsberg gefordert, dass für Musikinstrumente besondere Ablageorte vorhanden sein müssen (hier ging es um den Schaden an einer Harfe) . Das Landgericht Siegen hat gemeint, dass nur dann eine Haftung der Schüler gegeben sei, wenn die Sorgfaltspflichten "über Gebühr vernachlässigt worden seien". Wenn ich beide Rechtsmeinungen zugrunde lege, dann dürfte eine Mithaftung der Schule nicht abwegig sein.

Ihre Haftpflichtversicherung denke ich, da ihre Tochter "schuld" ist denke ich