Jacke bei arbeit geklaut, Chefin tut nicht dafür das ich das Geld erstattet bekomme?

10 Antworten

Das sieht für dich nicht gut aus. Für deine Jacke bist du selbst verantwortlich. Es ist egal, ob da ein Schild hängt oder nicht. Warum sollte deine Chefin haften? Hat sie grob fahrlässig gehandelt, indem sie beispielsweise eine Außentür, die üblicherweise verschlossen ist, offen gelassen? Solche Schäden sind nicht versichert. Du wirst den Schaden selbst tragen müssen.


Es ist egal, ob da ein Schild hängt oder nicht.

RICHTIG ! ! !

Weil sie die Haftung für die Garderobe der Mitarbeiter übernommen hat in dem sie einen Raum geschaffen hat, in dem kein Publikumsverkehr herrscht.


Hat sie grob fahrlässig gehandelt, indem sie beispielsweise eine Außentür, die üblicherweise verschlossen ist, offen gelassen? 

Sie hat sogar grob fahrlässig gehandelt ! ! !
Nicht dadurch das sie eine Tür nicht verschlossen hat, sondern dadurch das sie den Raum nicht überwachen lässt, oder persönliche abschließbare Spinde bereitstellt. Durch einfaches bereitstellen des Raum zu dem jeder Mitarbeiter Zutritt hat, hat sie Diebstähle der Mitarbeiter untereinander billigend in kauf genommen.


Solche Schäden sind nicht versichert.

Das ist aus Sicht der AG richtig,
da grobe Fahrlässigkeit allenfalls in einer privaten Versicherung sehr eingeschränkt versichert sein kann, nicht aber in einer Geschäftshaftpflichtversicherung

Aus Sicht der Mitarbeiter ist es versicherbar:
EINFACHE Diebstähle am Arbeitsplatz sind durch einen Toptarif der Hausratverscherung versicherbar, mindestens für Sachen des täglichen Bedarfs wie Kleidung, Taschen und villeicht auch Schlüssel, meist aber nicht für elektronische Geräte wie Handys, Tabletts usw.

Wende Dich an den Betriebsrat. Zum Zeitpunkt des Diebstahl warst Du noch Betriebsangehorige.
Vielleicht können Die Dir noch helfen

Hab ich schon, die waren auch der Meinung das deren Versicherung dafür Einstände, nur die Chefin steht da im Weg und tut nichts mehr dafür

dann teile das nochmal dem Betriebsrat mit, zusammen mit dem bisherigen Ergebnis

Die Versicherung zahlt tatsächlich nichts bei "einfachem Diebstahl". Die Firmenversicherung leistet nur bei Einbruchdiebstahl. Hier wäre höchstens zu monieren, ob die Firma nicht verpflichtet wäre verschließbare Schränke zur Verfügung zu stellen.

Das könnte dir die zuständige Gewerkschaft beantworten. 

Da will ich mich jetzt mal mit dem Experten anlegen... oder zumindest mal Rückfragen :-)

Bevor ich meine Auffassung aufwendig niederschreibe, hier ein Link dazu: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-an-der-garderobe/fuer-garderobe-keine-haftung-jacke-weg-wer-ist-verantwortlich.html

Ich wüsste nicht, warum hier ein Arbeitgeber anders zu betrachten sein sollte als ein Gastwirt. Ich in der Annahme, dass es sich bei der Umkleide um einen abgeschlossenen Raum handelt, zu dem nur die Mitarbeiter Zutritt haben. Somit wäre der Faktor der nicht einsehbaren Räumlichkeit gegeben.

@Funfroc

Wenn alle Mitarbeiter Zugang zu diesem Raum haben, kann es keine Haftung des Arbeitgebers geben.

Hier wäre wirklich nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber hier seine PFLICHT versäumt hat, verschließbare Schränke zur Verfügung zu stellen.

Wenn es eine solche Pflicht nicht gibt, kann sie auch nicht verletzt werden. 

Im Übrigen wäre, wenn überhaupt, hier die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.

@DerHans

... wenn dort derartige Diebstähle eingeschlossen sind.

Grundsätzlich denke ich, die Fragestellerin wird "leer" ausgehen!

@DerHans

Das würde im Umkehrschluss heißen, wenn ein Gastwirt einen separaten Garderobenraum anbietet, der aber für alle Gäste zugänglich ist (was er ja nun mal ist), wäre der Wirt auch nicht in der Haftung...

Das ist ja aber definitiv falsch, denn der Wirt haftet in diesem Fall, Schild "keine Haftung" hin oder her.

@Funfroc

Ein solches Schild ändert an der Haftung nichts.

Wenn ein Gastwirt einen besonderen Raum als Garderobe anbietet, ist er auch für die Aufsicht über diesen Raum verantwortlich. Wenn er dieser Aufsichtspflicht nicht nachkommt, ist er haftbar. Dann wird es zum Fall für seine Betriebshaftpflicht.

Hier geht es um einen Personalumkleideraum. Ob der AG verpflichtet ist, verschließbare Schränke anzubieten, kann ich nicht beantworten.

In beiden Fällen muss der Geschädigte seinen Schaden natürlich auch glaubhaft machen.

Vielleicht hatte sie an dem Tag gar keine Jacke dabei?

Meine Chefin meinte zu mir da ein Schild oben an den Garderoben hängt
mit: "auf eigene Verantwortung" quasi, zahlt die Versicherung aber
nichts.

Meine Chefin meinte zu mir da ein Schild oben an den Garderoben hängt
mit: "auf eigene Verantwortung" quasi, zahlt die Versicherung aber
nichts. 

so isses....

Das Ding ist, so ein Schild hängt da oben an den Gaderoben aber nicht !!!!

dann steht da wohl aussage gegen aussage..............

Naja mit dem Unterschied, wer auch immer da hoch geht wird sehen, dass da wirklich kein Schild hängt und viele können auch bezeugen das das nie ein Schild gehangen hat

garnichts. es ist auf eigene verantwortung. du hättest es gleich der versicherung melden müssen. die sache ist durch.