Jacke auf öffentlicher Veranstaltung geklaut - aber kein Hinweis auf "Für Garderobe keine Haftung"

10 Antworten

grundsätzlich ist jeder für seine abgelegte Kleidung bei Veranstaltungen aller Art mit unbewachter Garderobe selbst verpflichtet auf seine Kleidung aufzupassen auch wenn es keine Möglichkeit gibt diese zu beobachten.Hier braucht es nicht mal das Haftungsschild zum Hinweis. Was anderes ist es im Restaurant oder Discothek usw. da gäbe es Möglichkeiten aber auch nur bedingt. Leider ist es so aber auch verständlich für den Veranstalter Gruß Srima

Es ist verwunderlich, wieviel Mist hier verzapft wird:

Ob der Gastwirt für die abgelegte Garderobe des Gastes haftet, hängt von den Umständen im Lokal ab. Wenn im Gastraum die Haken für die Garderobe des Gastes so angebracht sind, dass der Gast seine Garderobe von seinem Platz aus gut beobachten kann, dann haftet der Gastwirt nicht für den Verlust. Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn der Gast im Lokal keine Möglichkeit hat, seine Garderobe an einer von ihm einsehbaren Stelle abzulegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Kleidungsstücke nur in einem unbewachten Nebenraum oder an einer nicht einsehbaren Nische oder Garderobenwand im Eingangsbereich abgelegt werden kann. Kommt die Garderobe des Gastes in diesem Fall abhanden, dann trifft den Gastwirt ein Verschulden mit der Folge, dass er für den Verlust haften muss. Ein etwaiger Haftungsausschluss hat dabei rechtlich keine Bedeutung.

Anders wiederum ist die Rechtslage, wenn der Gast die Wahl hat, ob er im Lokal seine Garderobe an einem abgelegenen oder für ihn einsehbaren Ort unterbringt. Bringt der Gast dann seine Garderobe an einem von ihm nicht zu beobachtenden Ort unter, dann haftet zwar der Gastwirt, er kann aber seine Haftung wirksam durch ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ausschließen. Natürlich ist aber Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss der Haftung, dass das Schild gut lesbar ist und nicht durch die Garderobe oder Gardinen verdeckt ist.

Wenn keine Gebühr erhoben wird für Garderobe, so mag das noch kein Hinweis sein auf Haftungsprobleme. Wenn Dir der Eintrittspreis "etwas hoch" erschien, so könnte damit die Garderobe abgedeckt sein.

Wenn allerdings auch niemand auf die Garderobe aufpasst, dann hätte Dir klar sein müssen, dass Du die Haftung nicht auf den Veranstalter abwälzen kannst! Denn kein Versicherer würde die Haftung für den Veranstalter abdecken, wenn der zugeben müsste, dass er die Kleidung der Gäste sich selbst - und damit dem Zufall - überlassen will.

In Anbetracht der Tatsache, dass sicherlich nur ausgewählte Kleidungsstücke gestohlen wurden, nicht aber Lkw-weise die kompletten Kleidungsstücke aller Gäste: Du hast da verdammtes Pech gehabt, musst Dir aber einen gewissen Leichtsinn auch selbst zuschreiben lassen.

das tut mir leid für deine Jacke und den Inhalt... also normalerweise ist es so... wenn da keine person steht die auf die jacken aufpassen könnte (und / oder kein Geld verlangt wird ) gibt es keine Haftung auf ie dementsprechenden Jcken... die veranstalter haben schießlich kein geld von dir bekommen und ohne Geld läuft da nichts mitHaftung ....

Deine Jacke kanst du also eigentlich vergessen, du könntest natürlich bei dem veranstalter noch einmal anfragen wie das mit der Gaderobe ist, aber höchstwahrscheinich werden die dir nichts anderes sagen :(

Was war denn in der Jacke drin?

Ich hoffe ich konnte dir helfen

viele liebe grüsse

cranberrys3

Danke für deine Antwort. In der Jacke war nichts drin, es geht hier nur um die Jacke an sich. Die Jacke war auch nicht sehr wertvoll aber ich möchte trotzdem gerne wissen wie es hier mit der Rechtslage aussieht.