Meine Tochter ist mit meinem Auto bei Rot über die Ampel gefahren, sie hat noch Probezeit, ihr Name wurde durch das Bild ermittelt, ist das erlaubt?

14 Antworten

Wo siehst du darin einen schweren Eingriff, wenn Ermittlungen laufen? Bei Rot über die Ampel ist übrigens ein nicht gerade leichtes Vergehen. Mit Gefährdung sind das 200€ und 1 Monat Fahrverbot und das schon, wenn man nicht mehr in der Probezeit ist.

PS: Wenns länger als 1 Sekunde Rot ist, kann das sogar bis zu 5 Jahren Haft nach sich ziehen.

Es kommt auf die Situation an, wenn die Ampel länger rot ist und du fährst drüber ist es für mich auch fahrlässig, aber wenn ich gerade beim umschalten von gelb auf rot geblitzt werde (0,6 Sekunden) ist das meiner Meinung nach keine Gefährdung. Für mich ist es ein schwerer Eingriff, wenn wegen einem solchen Delikts schon mit dem Blitz-Bild wie nach einem ein Schwerverbrecher nach dir gefahndet wird.

@Tobbie

Wurde ja nicht gefahndet. Man hat einfach den Fahrer ermittelt, wie es in einem solchen Fall üblich ist. Gefährdung liegt auch dann vor. Deine Tochter sollte ja gelernt haben, dass man bei Gelb bremsen muss, außer es ist absolut nicht mehr möglich. Was aber ja nicht der Fall war wenn die Ampel von Gelb auf Rot ist und nicht von Grün auf Gelb. Ob eine Gefährdung vorlag oder nicht wird dann ja die Polizei ermitteln oder hat es schon. Jedenfalls ist alles rechtens. Deine Meinung zählt da übrigens nicht, ob es eine Gefährdung war oder nicht.

Wenn Deine Tochter zufällig bei Dir war, und sie erkannt wurde, darf das selbstverständlich so sein.

Im Rahmen der Straf-/Ordnungswidrigkeitenermittlungen ist so etwas nach der JI-RL und den zugehörigen Verfahrensordnungen/Verwaltungsgesetzen problemlos erlaubt.

Ja, das ist erlaubt. Hier war wohl der auffällige Altersunterschied Anlass für diese Ermittlungen.

Polizisten kontrollieren an Hand der beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Fotos oder laufen in der Nachbarschaft herum und fragen die Nachbarn aus, die sich dann oft gerne wichtig machen und zu wahren Plaudertaschen mutieren.

Ist das erlaubt mit dem Blitz-Bild einen Abgleich zu machen, bis das Familienmitglied ermittelt wurde,

selbstverständlich - auch Mitarbeiter z.B. vom Ordnungsamt dürfen bei Euch klingeln.

das nennt sich dann Ermittlung.

https://www.bussgeldkatalog.org/zeugenfragebogen/

Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.