Meine Freundin 15, ich 18. Sex eine Straftat?

7 Antworten

Ja solange sie damit einverstanden ist und zu nichts gezwungen wird.

Sobald sie nur mit dem Kopf winkt ist Schluss, falls nicht blueht ein Verfahren.

 

Viel Spass euch Beiden.

 

PS: Safer sex is better sex.

 

(Das Mindestalter in diesem Fall sind 14 Jahre und nicht 16)

flandersflander  11.04.2011, 02:31

bullshit, wenn ihre eltern das mitbekommen und anzeige erstatten sind sie im recht!

schonmal was von dieser eule in dem türkischen knast gehört.

selbe sachlage dort.

fxs777  11.04.2011, 02:32
@flandersflander

Es ist mir noch nicht zu Ohren gekommen das in Deutschland ein Junge wegen eines einvernehmlichen Blowjobs im Knast gesessen hat oder sitzt.

 

 

flandersflander  11.04.2011, 02:35
@fxs777

also zunächst einmal ein blowjob ist kein fick. und ansonsten hat es sicherlich schon oft sowas gegeben wo die eltern anzeige erstattet haben und das wie ich finde mit recht.

fxs777  11.04.2011, 02:44
@flandersflander

sicherlich oft schon sowas gegeben.. Stuetz deine Aussage. Argumentiere. Finde Beispiele.. 

 

Mit Recht koennen die Eltern Anzeige erstatten, wenn die Tochter, oder der Sohn unter 14 Jahren sind und das ist Fakt. 

 

Solange kein Missbrauch vorliegt koennen die Eltern ziemlich wenig was ich Schade finde, da ich selber Vater einer Tochter bin und es keinesfalls gut finde das Kinder in diesem Alter an Sex denken, dennoch sehe ich mich verpflichtet faktengestuetzte Beitraege zu machen.

 

 

fxs777  11.04.2011, 02:47

1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

 

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

ich habe dazu immer das gesagt : do loss ich die finger weg , weil do hot der staatsanwalt die händ druff. Und wenn du weist was dieser satz bedeutet dann haste auch deine antwort .

 

 

Also normalweise dürftest du wenn du aber nicht 3 jahre älter wärst . So kenne ich das gesetz noch , aber ich weis nicht ob sich da etwas geändert hat . Mit 16 darf man frei entscheiden .... oder war es doch mit 14 hmmmmm ...weiste was ...... probiers aus und dann zeige ich dich mal an , mal schauen was passiert.

fxs777  11.04.2011, 02:35

probiers aus und dann zeige ich dich mal an , mal schauen was passiert."

 

Hehe, naja das ist auch eine Moeglichkeit.

JA darfst du solange du nicht ihre fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung ausnutzt

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

fxs777  11.04.2011, 02:40

Mhh, der Link bezieht sich direkt auf den Missbrauch von unter 18 Jaehrigen.

Ich glaube da gibt es noch etwas expliziteres Material zu dem Thema. Fakt ist das es in Ordung ist solange es einvernehmlich geschieht.

fxs777  11.04.2011, 02:46
@fxs777

Ich ziehe zurueck. Direkt die erste Linie uebersehen :) 

Dexxmor  11.04.2011, 02:50
@fxs777

Hab ich auch beim ersten mal^^

Sie muss 16 sein, nur dann ist es gesetzlich erlaubt, Sex zu haben.. Geduldet euch noch ein wenig :D

Hallo

Na die Frage hatten wie doch schonmal in den frühen morgenstunden..

Also hier nochmal eion Link in einfachen deutsch damit du weißt was gehjt und was nicht ohne Dich vorerst durch das Strafgesetzbuch wälzen zu müssen ;))

http://filmpirat.de/sexunterjugendlichen.html

 

so denne ^^