Sex Alter Verwirrt?

10 Antworten

Grundsätzlich gilt, Sex mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) ist strafbar. 
(§176, StGB). 

Das ist für deinen Fall aber irrelevant, da ihr beide über 14 seid.
Für dich ist § 182, StGB relevant, der besagt, dass sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren, unter Ausnutzung einer Zwangslage, bestraft werden.

Ebenfalls wird bestraft, wenn eine Person über achtzehn sexuelle Handlungen an einer Person unter achtzehn gegen Entgelt vornimmt.

Der Altersunterschied könnte erst dann kritisch werden, wenn du über 21 und sie unter 16 ist. Das würde aber nur verfolgt, wenn sie dich anzeigt und nachweisen kann, dass sie das nicht wollte.

Da euer Altersunterschied jedoch nur zwei Jahre beträgt, ist es egal, ob du über achtzehn bist oder nicht, der Sex ist solange legal, wie du sie zu nichts zwingst. 

Und davon gehe ich einfach mal aus ;)

Gruß, TheErdnuss

Nach der Fragestellung ist überhaupt kein § im StGB relevant, die Beiden können Spaß haben soviel sie wollen.

@Artus01

Naja, er hat nach dem Gesetz gefragt. Und der Paragraf ist der einzige, der mehr oder weniger auf seine Situation passt ^^

In Deutschland sind das die wichtigsten Gesetze dazu: 

§ 174 StGB: Man darf keinen Sex mit Kindern (also Personen unter 14 Jahren) haben.

§ 182 (2) StGB: Man darf Personen unter 18 nicht für Sex bezahlen

§ 182 (3) StGB: Wenn man älter als 21 ist und mit jemandem unter 16 Jahren Sex hat, darf man seine "fehlende Fähigkeit [...] zur sexuellen Selbstbestimmung" nicht ausnutzen. Das ist aber was, was psychologisch festgestellt werden muss.

Heißt im Endeffekt: Wenn deine Freundin unter 16 ist, solltest du nach Möglichkeit nicht über 21 sein. Wenn sie mindestens 16 ist, gilt das Gleiche, als wäre sie Erwachsen, mit der Ausnahme, dass du sie nicht bezahlen darfst.

Nein, bei eurem Altersunterschied besteht da kein Grund zur Sorge, solange ihr beide den Sex wollt ist alles legal.

Sex kann man im Prinzip auch unter 14 haben, aber dann müssen beide unter 14 sein.

Wenn einer über 14 ist und der andere noch unter 14, dann ist es strafbar. Der Akt an sich, sowie auch jede intime Beührung oder sogar schon ein Zungenkuss, Oralverkehr etc.

Im Grunde darf man ab 14 schlafen mit wem man will, also mit Sexualpartnern jeden Alters, die ebenfalls mindestens 14 sind, allerdings gibt es da noch die Einschränkung, dass es nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage geschehen darf ,dafür kein Geld fließen darf oder eben unter Zwang/durch Manipulation.

Ab 16 gilt aber auch diese Einschränkung nicht mehr.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum dass es ein Gesetz gibt dass man Sex erst ab 14 haben darf, aber unter 14 darf man keinen Sex mit 18 jährigen haben, ab 14 darf man (glaube ich) schlafen mit wem man will, solange er unter 21 ist, und dann ab 16 mit jedem den man flachlegen will