Großer Hof der ständig als Dreh-und Wendeplatz genutzt wird

3 Antworten

Da hilft nur ein Zaun oder eine Hecke, so dass die Einfahrt nicht mehr automatisch für alle zur freien Verfügung steht. Es ist eigentlich eine Frechheit der anderen Menschen, sich auf fremdem Grund und Boden so auszubreiten, als wäre es deren Eigentum. Aber mit einem Zaun und einem Tor können sie sich das nicht mehr erlauben. Dann sind klare Grenzen gesetzt.

dasschiff 
Fragesteller
 13.04.2014, 10:36

Mein Mann hat einen Pfosten mit einer Kette aufgestellt und quer über unseren Hof gespannt.Der Nachbar mit der "schwarz " gebauten Garage meinte, wir sollen den Pfosten entfernen, sonst würde er es tun.Dabei kommt er in seinen Hof ohne Probleme rein und raus.Darauf sagte mein Mann, dass er das nicht zu tun hätte, sonst würde er die Polizei rufen.Und der Nachbar ohne Parkplätze, wegen dem die ganze Sache hier eskaliert ist, hat sich mit seinem Mieter breitbeinig hingestellt und gemeint:Kommunikation sei das A und O. Dabei hätte er zuerst kommunizieren müssen und uns fragen müssen, ob er da reinfahren darf.Wir überlegen jetzt langfristig einen Schlagbaum anzubringen.Ich danke euch für eure Kommentare und freue mich immer gerne über neue.Außerdem bin ich froh, dass ihr das genauso sieht

Am besten ein Tor anbringen oder Pflanzkübel aufstellen. Und was den Nachbarn mit der schwarz gebauten Garage angeht - da musst du schauen, was dir wichtig ist. Soll er weiter dein Grundstück befahren oder willst du ihn dran hindern und die Garage entfernen lassen?

dasschiff 
Fragesteller
 13.04.2014, 10:37

Mein Mann hat einen Pfosten mit einer Kette aufgestellt und quer über unseren Hof gespannt.Der Nachbar mit der "schwarz " gebauten Garage meinte, wir sollen den Pfosten entfernen, sonst würde er es tun.Dabei kommt er in seinen Hof ohne Probleme rein und raus.Darauf sagte mein Mann, dass er das nicht zu tun hätte, sonst würde er die Polizei rufen.Und der Nachbar ohne Parkplätze, wegen dem die ganze Sache hier eskaliert ist, hat sich mit seinem Mieter breitbeinig hingestellt und gemeint:Kommunikation sei das A und O. Dabei hätte er zuerst kommunizieren müssen und uns fragen müssen, ob er da reinfahren darf.Wir überlegen jetzt langfristig einen Schlagbaum anzubringen.Ich danke euch für eure Kommentare und freue mich immer gerne über neue.Außerdem bin ich froh, dass ihr das genauso sieht

Wuschelwestie  13.04.2014, 10:53
@dasschiff

Ich kenne eine Menge Leute, die solche Wendemanöver geschickt mit Hinkelsteinen oder Pflanzkübel ausbremsen. Und was den Nachbar angeht, wenn er den Pfosten, welcher auf eurem Grundstück ist, entfernt, dann begeht er Sachbeschädigung. Wir haben eine Doppelgarage, welche regelmäßig als Kurzzeitparkplatz genutzt wird. Wenn ich rausfahren will, muss ich oft faule Nachbarn rausklingeln. Das ist auch echt ätzend.

Befreiden Sie Ihren Grundstücksbereich soweit der Ihnen alleine zu eigen ist.

dasschiff 
Fragesteller
 13.04.2014, 10:38

Mein Mann hat einen Pfosten mit einer Kette aufgestellt und quer über unseren Hof gespannt.Der Nachbar mit der "schwarz " gebauten Garage meinte, wir sollen den Pfosten entfernen, sonst würde er es tun.Dabei kommt er in seinen Hof ohne Probleme rein und raus.Darauf sagte mein Mann, dass er das nicht zu tun hätte, sonst würde er die Polizei rufen.Und der Nachbar ohne Parkplätze, wegen dem die ganze Sache hier eskaliert ist, hat sich mit seinem Mieter breitbeinig hingestellt und gemeint:Kommunikation sei das A und O. Dabei hätte er zuerst kommunizieren müssen und uns fragen müssen, ob er da reinfahren darf.Wir überlegen jetzt langfristig einen Schlagbaum anzubringen.Ich danke euch für eure Kommentare und freue mich immer gerne über neue.Außerdem bin ich froh, dass ihr das genauso sieht

schelm1  14.04.2014, 10:47
@dasschiff

Entfernt der Nachbar Ihre Grenzbefriedung, so handelt es sich um verbotene Eigenmacht und Sachbeschädigung. Beides wäre strafbar! folglich wird er sich hüten, so zu handeln. Tut er das doch, dann zeigen Sie ihn an. Er wird dann in einem Strafverfahren bestraft und in einem weiteren Zivilverfahren zur Kostenerstattung für die Errichtung einer neuen porfessionellen Abgrenzung veruteilt.