meine Duschwanne ist gerissen,ist das ein Versicherungsschaden für die Hausratversicherung

8 Antworten

Wenn es eine Mietwohnung ist, so ist dies ein Fall (zunächst) von Instandhaltung/Instandsetzung für den Vermieter (geregelt in § 535 ff. BGB). Ist es eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, so ist es ein Fall für die Hausrat-Versicherung; ist der Brauseschlauch tatsächlich die Ursache und ist er einem in der Wohnug nicht lebenden Gast entglitte, so ist es ein Fall für dessen/deren private Haftpflichtversicherung.

Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist, kommt dafür leider keine Versicherung auf. Solltest Du dort zur Miete wohnen, kannst Du den Schaden Deiner Privathaftpflicht melden,das fällt dann unter Mietsachschäden, und Deinen Vermieter informieren. MfG Renate

Hört sich fast nach einem "Einbaumurks" an.

Rede mit Deinem Vermieter und auch mit Deiner Versicherungsgesellschaft.

da würd ich eher den vermieter drauf anquatschen das die beim einbau nen fehler gemacht haben, nach 3 jahren sollte da nix kaputt sein.

Also, falls Du zur Miete wohnst, mußt Du den Schaden Deinem Vermieter melden. Dann meldest Du den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung, die sich dann mit Deinem Vermieter wegen der Rechnung auseinandersetzt. Auf Dich kommen dann keine Kosten zu. Auch wenn die Haftpflicht nur den Zeitwert zahlt, trägt der Vermieter die Differenz.

Ist es eine Eigentumswohnung/Haus, oder hatte der Vermieter die Duschwanne nicht eingebaut (sondern Du selbst) wirst Du den Schaden wohl selbst zahlen müssen, denn es liegt weder bei der Hausrat- noch bei der Wohngebäudeversicherung ein versichertes Risiko vor.

Du kannst zwar versuchen Dich bei der Herstellerfirma zu beschweren, aber ich glaube nicht, dass das viel bringt. Auch nach einem Garantie- oder Gewährleistungsschaden sieht mir das nicht aus.