Bewerbungsabsage gerechtfertigt aufgrund der Vorbeschäftigung?

Begründung Absage - (Bewerbung, Arbeitsrecht, Anwalt)

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja, die wollen die nicht beschäftigen, weil die Stelle nur befristet ist, Du aber auf Grund Deiner vorherigen Befristung dann nicht mehr befristet, sondern fest angestellt wärst. Ich gehe mal davon aus, dass hier Klagen nicht wirklich Sinn macht, weil man kann ja leider niemanden dazu zwingen fest Personal einzustellen, wenn der Gesetzgeber diese befristeten Jobs leider zulässt. Sowas gab es als ich meine Ausbildung machte noch garnicht, da gab es nur Festangestellte und Leiharbeiter (für kurze Zeiten, eben zur Überbrückung von Engpässen), heute scheint das alles komplett aus dem Ruder gelaufen zu sein.....

Das ist richtig und mit der gegebenen Begründung auch berechtigt.

Die AfA möchte ausdrücklich ein befristetes Anstellungsverhältnis und sich die Option offen halten, anschließend über eine Weiterbeschäftigung zu entscheiden.

Da kann sie nicht sehenden Auges in das Messer einer unbefristeten Beschäftigung laufen.

Nichts anderes passiert tagtäglich in der Arbeitswelt: Menschen werden befristet eingesetzt, einmal verlängert und dann freigesetzt, um die Stelle mit jemand anderem zu besetzen.

Da steht doch ganz deutlich, dass sie dich aufgrund eines Gesetzes nicht wieder befristet einstellen können. Was willst du also daran rütteln?

Sie hätten dich auch mit einem nichtssagenden Grund ablehnen können. Du hast wenigstens mal einen richtigen bekommen...

die können doch selber entscheiden wen sie einstellen oder nicht. im grunde reicht es, daß ihnen dein gesicht nicht passt um dich nicht zu nehmen! und da die stelle befristet ist, sie dich aber nicht als befristet einstellen KÖNNEN, ist doch klar, daß du die dann nicht bekommst. Klagen bringt da garnichts. Bewirb dich halt noch auf andere Stellen

Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen und sich evtl. reinzuklagen

Rausgeschmissenes Geld.

Die Ablehnung (die freundlicherweise begründet wurde) stützt sich auf geltendes Recht. Wenn dieser Arbeitsplatz nur befristet ohne Sachgrund besetzt werden soll, kann der AG Dich nicht einstellen.

Anders ginge es nur, wenn die Befristung mit Sachgrund wäre. Dann könntest Du rechtlich gesehen einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das hilft Dir aber auch nicht weiter. Dem AG kann doch nicht vorgeschrieben werden wen er einzustellen hat und wen nicht.

Es ist wohl auch noch interessant zu erwähnen, dass die ausgeschriebene Stelle mit einer komplett ungelernten Kraft besetzt wurde, die nie im öffentlichen Dienst tätig war und vorher als Sekretärin gearbeitet hat. 

Woher weißt Du das? Vermutung oder Tatsache? Datenschutz? Außerdem kannst Du die Qualifikation beurteilen?