Mein Wald als Ausgleichsfläche? Beantragen?

3 Antworten

Das Problem bei dem Verkauf sind die beiden Viehställe.  Hiefür gibt es normalerweise keine Folgenutzung. Sie mindern als Abbruchmasse den Grundstückswert. Wenn das Grundstück verkauft werden soll am besten in eine Auktion geben, DIIA oder ähnliche.

"Ausgleichsflächen" kannst Du nur an einen Bauherren verkaufen, der Ausgleich schaffen muss. Und die Fläche muss natürlich für den Naturschutz etwas bringen, d.h. es geht nicht um die Erhaltung vorhandener Natur, sondern um die Schaffung neuer Natur. Und "Wald" nach dem Landesforstgesetz muss sowieso erhalten werden und wird deshalb wohl nicht als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche anerkannt.

Wunderlich. Wenn da schon Mischwald draufsteht, dann ist es schon sehr sehr naturnah. Deshalb als Ausgleichsfläche für Straßenbau etc. nicht zu gebrauchen. Als Ausgleichsfläche geeignet wäre ein Acker, der in eine Tümpel-Landschaft zurückgeführt wird.