Mein Wald als Ausgleichsfläche? Beantragen?
Hallo!
Habe 1 ha Mischwald und kann auf diesem Grundstück nichts bauen. Es liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Auf diesem Grundstück stehen 2 kleine Viehställe und ca. 50 Jahre alte Bäume. Die darf ich natürlich nicht anfassen. Also was machen mit dem Grundstück?
Ist es sinnvoll, zu beantragen, dass es Ausgleichsfläche wird? Wenn ja, wo?
Welche Vorraussetzung muss dieses Grundstück erfüllen und ist es sinnvoll, es an die Stadt oder an Privatanbieter als Ausgleichsfläche zu verkaufen?
Danke im voraus !
3 Antworten
Das Problem bei dem Verkauf sind die beiden Viehställe. Hiefür gibt es normalerweise keine Folgenutzung. Sie mindern als Abbruchmasse den Grundstückswert. Wenn das Grundstück verkauft werden soll am besten in eine Auktion geben, DIIA oder ähnliche.
"Ausgleichsflächen" kannst Du nur an einen Bauherren verkaufen, der Ausgleich schaffen muss. Und die Fläche muss natürlich für den Naturschutz etwas bringen, d.h. es geht nicht um die Erhaltung vorhandener Natur, sondern um die Schaffung neuer Natur. Und "Wald" nach dem Landesforstgesetz muss sowieso erhalten werden und wird deshalb wohl nicht als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche anerkannt.
Wunderlich. Wenn da schon Mischwald draufsteht, dann ist es schon sehr sehr naturnah. Deshalb als Ausgleichsfläche für Straßenbau etc. nicht zu gebrauchen. Als Ausgleichsfläche geeignet wäre ein Acker, der in eine Tümpel-Landschaft zurückgeführt wird.