Wenn ein Bauer Wegerecht auf meinem Grundstück hat, muß ich für eine Befestigung sorgen?

3 Antworten

... aber dies ergibt sich doch alles aus dem Vertrag und den Eintragungen im Grundbuch. Schaue einfach in die Urkunden und viel Glück.

sprich bitte bei der gemeindeverwaltung vor - das wegerecht ist meist eingetragen, umlegungen muessen als erstes genehmigt werden...die bedingungen sind dazu unterschiedlich 

Durchaus möglich, dass der Bauer selbst im Zuge seines Wegerechtes die Befestigung angelegt hat. Wenn diese durch dein Tun nicht mehr nutzbar ist, bist du ihm schadensersatzpflichtig.

Davon ab: Du möchtest wirklich nicht, dass ein Bauer eine unbefestigte Wiese dauerhaft als Weg benutzt. ER hat die entsprechenden geländegängigen Fahrgeräte und hat damit überhaupt kein Problem.