Bäume fällen im Naturschutzgebiet auf eigenem Grund und Boden?
Meine Frage ich habe vor mir ein Grundstück zu kaufen es liegt im Außenbereich lat § 35 und ist als Wald eingetragen und steht unter Naturschutz welche möglichkeiten der Nutzung des Waldes also habe ich üerhaupt davon?
Danke für die antworten ...........und bitte keine unsinnigen und anprangernden Antworten.
4 Antworten
Du brauchst in jedem Fall eine Fällgenehmigung von der Gemeinde ! Für Bäume im Naturschutzgebiet wirst Du aber keine bekommen . Für die Nutzung von Grundstücken in Naturschutzgebieten gibt es spezielle Auflagen , die die Nutzung stark einschränken. So kann es durchaus möglich sein, das dieses Gebiet nicht betreten werden darf. All diese Bestimmungen kannst Du aber bei der Gemeinde erfragen. Im Grundbuch ( Grundbuchamt ) ist so etwas auch eingetragen . Deine Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes ergeben sich aus diesen Bestimmungen. Im Grunde besteht Dein Nutzen darin, Dich daran zu freuen etwas Wertvolles gesichert zu haben.
Wenn es wirklich ein nach Naturschutzgesetz festgesetztes Schutzgebiet ist brauchst Du die Genehmigung der "Unteren Naturschutzbehörde", nicht der Gemeinde.
Wenn Du ein Grundstück im Naturschutzgebiet kaufst, erkennst Du damit automatisch die Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet an, der dieses Grundstück mit unterliegt. Jedes Naturschutzgebiet hat seine eigene Rechtsverordnung. Sie schreibt den Grundstückseigentümern ihre Rechte und Pflichten im Naturschutzgebiet vor.
Deshalb empfehle ich Dir, vor dem Kauf diese Rechtsverordnung zu studieren. Du kannst sie bei der regional zuständigen Naturschutzbehörde einsehen, wahrscheinlich auch auf der Webseite dieser Behörde oder ihrer übergeordneten Stelle.
auch wenn es kein "naturschutzgebiet" ist, wenn der baum eine bestimmten umfang-größe hat, muss man die -genehmigung- deiner zuständige kommune einholen, ansonsten kann es sehr teuer werden
Wenn es wirklich ein nach Naturschutzgesetz festgesetztes Schutzgebiet ist brauchst Du die Genehmigung der "Unteren Naturschutzbehörde", nicht der Gemeinde.
Wenn es wirklich ein nach Naturschutzgesetz festgesetztes Schutzgebiet ist brauchst Du die Genehmigung der "Unteren Naturschutzbehörde", nicht der Gemeinde.