Mein Vermieter unterschreibt meine kündigung nicht er will selber eine erfassen die er dann unterschreibt was soll ich machen?
12 Antworten
Die Wohnungskündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie bedarf keiner Bestätigung oder Empfangsbescheinigung. Was der Vermieter faselt ist Unsinn. Du musst nachweisen können, dass du fristgerecht gekündigt hast Und das geht am Besten per Einwurfeinschreiben. Bei ES - RS kannst du Pech haben. Wird der V. nicht vom Postboten angetroffen, bekommt er zwar die Benachrichtigung in deinen BK, die kann und muss er aber nicht beachten, sprich die Sendung auf dem PA abholen. Ein Einwurfeinschreiben ist beweisbar zugestellt, sobald der Postbote es eingeworfen hat. Ob der Vermieter grad auf Teneriffa in Urlaub ist, spielt keinerlei Rolle.
Er hat sie also erhalten, weigert sich aber, sie zu unterschreiben. Macht doch nichts. Hauptsache er hat sie.
Schickt er Dir selber eine, lass sie zusäztlich auf Dich zukommen und schau an, was er Dir schönes schreibt. Vielleicht ist es ganz gut und wenn es nicht so gut ist, brauchst Du Dich darum auch nicht zu kümmern.
Dein Mietverhältnis endet am Ende der Kündigungsfrist, egal ob der Vermieter jetzt was unterschreibt oder nicht.
Wahrscheilich zahlt sie dann einen Monat länger Miete.....
Warum sollte dein Vermieter deine Kündigung unterschreiben?
Du schreibst ihm doch ne Kündigung von der Wohnung. Mit der Info, zu wann du kündigst.
Da reicht nur deine Unterschrift.
Deine Kündigung ist doch für ihn nur Info, zu wann er neue Mieter suchen muss.
Was Du machen sollst?
Dem Vermieter die Kündigung nachweisbar zustellen.
Das geht auch per persönlichem Einwurf in den BK des Vermieters mit einem Zeugen oder Zustellung per Einwurfeinschreiben.
Die Kündigung bzw. den Erhalt dieser muß der Vermieter nicht quittieren.
Ich habe noch nie die Kündigung meiner Wohnung dem Vermieter überlassen müssen, sondern immer selbst verfasst und per Einschreiben (mit Rückschein) abgeschickt!
Den Rückschein muss der Vermieter unterschreiben, sodass Du nicht auf seine Unterschrift direkt auf Deiner Kündigung angewiesen bist!
Dafür zahlst Du ja extra auf der Post, und darum heißt es Rückschein, weil der Angeschriebene mit seiner Unterschrift bestätigen muss, dass er das Schriftstück erhalten hat!!
Ja, aber muß es nicht annehmen!
Deshalb ist ein Einwurfeinschreiben besser. Da bestätigt der Zusteller die Zustellung.
Auf der Post zahlt man extra für den Rückschein der hinten auf den Briefumschlag geklebt wird und die Rücksendung dieses Scheines an den Absender. Dieser wird auch zurück gesendet wenn der Empfänger nicht unterschieben hat. Denn das, wie schon erwähnt, muß er nicht
Wenn Du den Rückschein erhalten hast, egal ob unterschrieben oder nicht, wurde das Kündigungsschreiben nachweislich zugestellt.
Wenn Du den Rückschein erhalten hast, egal ob unterschrieben oder nicht, wurde das Kündigungsschreiben nachweislich zugestellt.
Wenn nicht unterschrieben gilt das Schreiben nicht als zugestellt.
Man kann sich auch selbst seine Kündigungsfrist verlängern..... :-)
Die Frist nicht, aber den Zeitpunkt des Vertragsendes;-)
Klugscheisser :-)
Danke;-)
gern :-)
Muß er nicht.