Mein Vater ist pensionierter Lehrer?

4 Antworten

Beantragen kann man ALG - 2 mit der Vollendung des 15 Lebensjahres, nur wird man dann unter 25, wohnhaft bei den Eltern kein ALG - 2 bekommen, wenn die Eltern den ALG - 2 Grundbedarf der Familie mit ihrem anrechenbarem Einkommen decken können.

Denn unter 25 bildet man im Regelfall bei den Eltern wohnend eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit ihnen, wenn man seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Sollest Du das ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit meinen und nicht das ALG - 2 ( Hartz - lV / Sozialleistung ) vom Jobcenter, dann sollte dich dein ehemaliger Arbeitgeber ( AG ) aufgeklärt haben, dass Du dich umgehend arbeitssuchend und dann arbeitslos melden sollst.

Ein Anspruch würde dann bestehen, wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und dem Arbeitsmarkt für min. 15 Stunden zur Verfügung stehen könntest.

Beatragen kannst Du, was Du willst.

Bei vorhandenem Anspruch wirst Du auch bekommen.

Einzige Ausnahme: Falls Du mit "arbeitslosengeld" Arbeitslosengeld 2 aka "Hartz IV" meinst und falls Du noch keine 25 Jahre alt bist, könnte es schwierig werden, falls das Einkommen Deines Vaters für Euch beide ausreichend hoch ist.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Beantragen kann man so gut wie alles, ob man es auch bewilligt bekommt, daß steht auf einem anderen Papier. Von daher empfehle ich dir lieber arbeiten zu gehen.