Arbeitslosengeld beantragen berechtigt?

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Da die Dienststelle Sozialversicherungsbeiträge abführt, hast Du Anspruch auf ALG-I, sofern in den letzten 2 Jahren 12 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten vorlagen - wenn Du also 12 Monate voll gemacht hast, besteht der Anspruch - Dein Vater hat also recht.

Du hättest Dich allerdings bereits 3 Monate vorher arbeitssuchend melden müssen - da Dich die Dienststelle ggf. nicht darauf aufmerksam gemacht hast und Du ein duales Studium aufnimmst, wird auf eine 1-wöchige Sperrzeit (eine Woche würde kein Geld gezahlt) wahrscheinlich verzichtet (Du erhälst eine Anhörung - das duale Studium nachweisen - das dürfte reichen - ansonsten Widerspruch einlegen).

Das ALG-I ist natürlich nur sehr gering...

Du mußt Dich daher am 01.07. persönlich arbeitslos melden (Personalausweis mitnehmen).

Timding 
Fragesteller
 21.06.2019, 09:30

Mein BFD dauert jedoch leider nur 11 Monate. Das würde also nicht reichen?

DerSchopenhauer  21.06.2019, 10:06
@Timding

Wenn Du nicht innerhalb der letzten 2 Jahre noch einen Monat irgendwo anders sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du keinen Anspruch

3 monate vor ende des vertrages hättest du dich arbeitssuchend melden müssen. du kannst einen antrag auf alg1 stellen und dann schauen ob du eine sperre bekommst oder nicht.

Arbeitssuchend kannst du dich prinzipiell melden, allerdings wenn du ein Studium beginnst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

Deine Eltern müssen bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung oder Studiums für dich aufkommen, Kindergeld bekommst du bzw. sie dann ja auch während des Studiums.

Du kannst dich natürlich jederzeit bei der Arbeitsagentur beraten lassen, wie es in deinem individuellen Fall aussieht. Da gibt es nämlich eine Menge zu beachten:

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/69/bfd-fsj-verbessern-anspruch-auf-arbeitslosengeld.html

Für den normalen ALG - 1 Anspruch muss man innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen können, es müssen also innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Wenn du nur 11 Monate BFD - gemacht hast und innerhalb von 2 Jahren nicht noch min.1 Monat Versicherungspflicht zusammen bekommst, dann hast du die Anwartschaftszeiten fürs ALG - 1 nicht erfüllt, also keinen Anspruch auf ALG - 1.

Aber selbst wenn du auf min.1 Jahr Versicherungspflicht innerhalb von 2 Jahren kommen würdest, könnte es passieren das du eine Sperrzeit des ALG - 1 von 1 Woche bekommst ( § 159 SGB - lll , nachzulesen im Internet ) denn bei einem befristeten Vertrag hättest du dich 3 Monate vorher schon Arbeit suchend melden müssen.

Nach 12 Monaten kannst Du einen Antrag stellen. Mehr als eine Absage kannst Du nicht bekommen.