hartz iV für erwachsene Kinder die im Haus der Eltern leben?

3 Antworten

Selbst wenn Ihr eine üppige Rente hättet, würde dem Sohn ( ü25) dann ALG II zustehen. Da er vermutlich keine Miete zahlt, bekommt er dementsprechend aber keine Kostenbeteiligung für die Unterkunft, sonden nur die "Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes". 

Wie wär es mit arbeiten gehen? 25? Ist doch das beste Alter. Auf geht's!