Wird das Geld abgezogen?

5 Antworten

Der anrechenbare Teil Deines Minijobeinkommens wird auf das ALG 2, welches Dein Vater (pro forma) für Dich bekommt, angerechnet.

Je nachdem, wie hoch Dein Minijonverdienst ist, werden bis zu 280 € davon angerechnet.

Dementsprechend würde sich der Auszahlungsbetrag an Deinen Vater verringern und Du müßtest die Differenz von Deinem Verdienst ausgleichen = Deinem Vater geben.

Der Freibetrag bei einem Minijob liegt zwischen 100 € und 170 € monatlich.

Bis du 25 bist, gehörst du für das Jobcenter zur selben Bedarfsgemeinschaft (BG) wie dein mitwohender Vater. Die Höhe des ALG II für eine BG errechnet sich aus dem Gesamt-Bedarf der BG minus dem (bereinigten) Einkommen der BG.

Bereinigt wird das Erwerbs-Einkommen (hier: das Gehalt) jedes Mitglieds der BG um die § 11b Absetzbeträge, also das deines Vaters, und auch deins, bevor der Rest angerechnet wird auf den Bedarf der BG.

Dein Vater hat a) 100,- pauschal frei jeden Monat, b) plus 20 Prozent vom Rest bis 1.500,-, c) plus notwendige Ausgaben für den Job, d) Vorsorge für das Alter usw. Du auch, nur c) fällt beim Minijob flach.

Und wenn du Schüler bist, kommt noch ein Freibetrag hinzu, falls die Arbeit in die Schulferien fällt. Dieser zusätzliche Freibetrag "beträgt 2 400 Euro je Kalenderjahr", steht hier (bitte weiterlesen!).

Während der Schulzeit werden außerhalb der Ferienzeit von 450,- Erwerbseinkommen im Monat also 280,- angerechnet auf den Bedarf deiner BG.

Gruß aus Berlin, Gerd

isomatte  24.02.2021, 08:45

Nicht ganz korrekt !

Ein Kind unter 25 Jahren gehört nur solange zur BG - der Eltern, solange es seinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Auch sind es über den 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen dann keine 20 % Freibetrag bis zu 1500 € Brutto ( wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss ) , sondern nur 20 % Freibetrag bis zu 1000 € Brutto.

Danach sind es von 1000 € - 1200 € bzw. 1500 € Brutto nur noch weitere 10 % Freibetrag.

Solange du unter 25 bist bzw. deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, gehörst du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern, sie bekommen also entsprechend auch für dich Leistungen gezahlt.

Wenn du nun eigenes Erwerbseinkommen erzielst, stehen dir ab dem 15 Lebensjahr zumindest erst einmal die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, wenn du also angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen würdest, dann läge dein Freibetrag bei 170 € und zumindest die würden dir dann theoretisch deine sein.

Bekommst du dann diese 450 € auch Netto auf dein Konto, dann würden diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und es blieben dann voraussichtlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig und die würden deinen Eltern dann von deinen Leistungen abgezogen.

Diese müsstest du dann im Normalfall dann selber an deine Eltern zahlen, aber das müsst ihr dann unter euch klären, aber zumindest deine 170 € Freibetrag müssen dir dann bleiben.

Würdest du z.B. noch zur Schule gehen und das auch weiterhin vorhaben, dann such dir aus dem Internet einmal folgendes ,, ALG - 2 Ferienjob " und lies dir durch was dazu geschrieben steht, da gelten nämlich Sonderregelungen.

Du - der Empfänger - ist auf jeden Fall dazu verpflichtet, jedes Einkommen zu melden. Desweiteren hat Dein Vater ein Merkblatt bekommen, wo allerhand drin steht. Da müsste es vermerkt sein, wie viel jeder behalten darf. Ihr seid ja eine Bedarfsgemeinschaft.

gehe davon aus, dass du das geld behalten kannst....zumindest bei uns in österreich wäre es so....