Mein Vater hat meine Schwester als Alleinerben eingesetzt. Ich bin pflichtteilsberechtigt. Wenn ich ins Grundbuch will damit, bin ich auch Miteigentümer?

7 Antworten

Ich sehe folgende Möglichkeit:  Ihr seid drei Geschwiser.  Somit erbt ohne Testament, gesetzliche Erbfolge, jedes Kind je ein Drittel. Da die Schwester als Alleinerbin eingesetzt wurde, steht den beiden übrigen Geschwistern der Pflichtteil zu, das sind somit insgesamt die Hälfte von zwei mal ein Drittel = insgesamt ein Drittel. Es sollte doch möglich sein in diesen zinsgünstigen Zeiten auf das Grundstück eine Hypothek aufzunehmen und die beiden Geschwister auszuzahlen. Dann erübrigt sich auch die Eintragung ins Grundbuch

Wenn ich ins Grundbuch will damit, bin ich auch Miteigentümer?

Wenn Du ins Grundbuch willst, dann kann Dir Deine Schwester eine lange Nase zeigen. Und mit was? Mit Recht!

Du bist nicht Erbe und Du wirst auch nicht Miteigentümer des Grundstücks es sei denn, Deine Schwester übereignet Dir einen Teil des Grundstücks.Oder Du ersteigerst das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Zahlungsanspruch in Geld. Wenn Deine Schwester nicht zahlen kann, musst Du Dich entweder mit ihr einigen oder vor Gericht streiten.

Nein, du hast gar keinen Anspruch, über seine Eigentum "ins Grundbuch zu wollen", weder lebzeitig noch im Erbfall deines Vaters :-O Genau das wollte er ja offensichtlich verhindern, als er deiner Schwester alleiniges Erbe zusprach.

Du kannst den zu deiner gesetzl. Erquote hältigen Pflichtteil an dem Wert seines Reinnachlasses, so wie er an seinem Todestag besteht, ggf. Ausgleich über lebzeitige Schenkungen fordern. Miteigentümer seiner Immobilie und Nachlassgegenstände wirst du nie.

G imager761


Hallo,

wenn deine Schwester alleinerbin ist, dann mußt sie dir deinen Pflichtteil auszahlen.

Ein Pflichtteil berechtigt nicht zur Eintragung ins Grundbuch, falls es sich bei der Erbschaft um ein Haus handelt.

Wenn ihr zu gleichen Teilen erben würdet, dann wäret ihr beide im Grundbuch eingetragen.

Emmy

Du bist Miteigentümer wenn der jetzige Eigentümer dich im Grundbuch denn eintragen lässt. Durch deinen Pflichtteil hast du kein "Anrecht" darauf

Unwissender66 
Fragesteller
 04.09.2015, 22:21

Meine Schwester hat Null Geld. Wenn ich den Pflichtteil einfordere, muss sie verkaufen. Das ist mein Grund. Ist denn jeder, der im Grundbuch steht Miteigentümer oder kann dort auch einfach der Anspruch auf den Pflichtteil stehen? 

jurafragen  04.09.2015, 22:25
@Unwissender66

Ist denn jeder, der im Grundbuch steht Miteigentümer

Es kommt darauf an, als was er da steht. Du hast natürlich Chancen, als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen zu werden. Dazu müsstest Du dann Deine Schwester auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs verklagen und in die Immobilie vollstrecken.

oder kann dort auch einfach der Anspruch auf den Pflichtteil stehen? 

Es werden keine Pflichtteilsrechte als solche ins Grundbuch eingetragen.

Unwissender66 
Fragesteller
 04.09.2015, 22:41
@jurafragen

Es ist so: Ich habe noch einen Bruder. Wir sind also Drei. Meine Schwester ist Alleinerbin. Die pflichtteile auszahlen kann sie nicht. Wir wollen allerdings alle keinen Streit und denken über einen Eintrag in das Grundbuch nach. Wir Brüder brauchen das Haus nicht, da wir weit weg wohnen und es auch nicht wollen. Die Schwester wohnt derzeit darin. Was wäre denn da nun das beste, was wir tun können? Also ohne großen Ärger oder Klagen?

jurafragen  04.09.2015, 23:34
@Unwissender66

Es gibt viele Möglichkeiten. Die Frage ist, was will die Schwester.

Man kann zum Notar gehen und das Eigentum an dem Grundstück ganz oder teilweise auf andere Personen übertragen. Dann fällt Grunderwerbsteuer an.

Sie könnte auch das Erbe aus dem Berufungsgrun des Testaments ausschlagen und dann gilt (wenn das Testament nichts anderes vorsieht) die gesetzliche Erbfolge. Man kann auch für diesen Falll vertraglich vereinbaren, dass dafür die Schwester einen Ausgleich bekommt.

Man sollte auch bedenken, dass mit der Stellung als (Mit)eigentümer auch Pflichten verbunden sind. Man haftet dann eben auch für die Grundsteuer und für die Müllgebühren und für das verbrauchte Wasser. Das ist nichts, was man in 5 Minuten im Rahmen einer solchen Plattform abhandeln kann.

imager761  05.09.2015, 07:40
@Unwissender66

Wenn ich den Pflichtteil einfordere, muss sie verkaufen.

Nein, dich 10 Jahre lang damit  warten lassen, wenn sie es selbst nutzt.

Und den PT kannst du erst bei Tod des Vaters fordern und bis dahin mag das Haus längst verkauft, verschenkt, überschuldet, zusammengefallen, zwangsversteigert oder abgebrannt sein, was deinen Geldanspruch daran deutlichst verringert, oder?

Unwissender66 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:14
@imager761

Unser Vater ist tot.... vor ein paar Monaten ist er gegangen.