Erbfrage Anteil Haus ausbezahlen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Haus gehört jetzt wahrscheinlich zu gleichen Teilen den 3 im Grundbuch eingetragenen Personen. Ob hier der Teil für deinen Mann so einfach nachträglich ausgezahlt werden kann, entzieht sich meiner Rechtskenntnis, ich vermute aber eher nicht. Allerdings kann ja dein Mann sicherlich seinen Teil günstig an Schwester und hinterbliebenen Vater verkaufen.

Finde es etwas unmoralisch von Deinem Mann. Ich habe auch nur noch ein Elterneitl, und es würde mir nicht im Traum einfallen um Erbe oder Auszahlung des Erbes überhaupt zu sprechen. Weil es gehört den Eltern. Wenn Sie wollen können Sie es doch noch verkaufen und das Geld verpulvern. Es heisst ERBE. Das heisst jemand muss erst sterben und es Dir dann hinterlassen.

Acissejacceber 
Fragesteller
 13.08.2011, 22:38

Danke für die Antwort. Aber ich möchte noch was aufklären: Seine Mutter IST ja bereits verstorben und es handelt sich um ihren Anteil am Haus. Also ist ein Erbe da. Wieso, weshalb, warum mein Mann sich für diesen Weg entschieden hat, liegt an der nicht gerade tollen Beziehung zu seinem Vater... Und das sind keine Kinkerlitzchen was sich dieser Mann rausgenommen hat...

Auch wenn du die hilfreichste Antwort ja schon bekommen hast:

Offenbar war dein Schwiegervater bereits vorher Miteigentümer, deshalb hat er eine eigene ganze Ziffer im Grundbuch. Unter 2 ist dann die Erbengemeinschaft nach der Ehefrau eingetragen. Nach Sachlage dürfte der Ehemann zur Hälfte geerbt haben, die Kinder je ein Viertel.

Nach deutschem Recht kann niemand verlangen, ausbezahlt zu werden, aber jeder Miteigentümer kann bei Gericht die sog. Teilungsversteigerung beantragen. Dann wird das Haus öffentlich versteigert und der Versteigerungserlös quotal unter den Miteigentümern verteilt. Gibt ein sattes Achtel für deinen Mann und sicher eine Enterbung...

Aber wenn ihr das Bedürfnis habt, Auge um Auge...

Acissejacceber 
Fragesteller
 14.08.2011, 00:51

Vielen Dank. Das war sehr aufschlussreich. Wobei das mit dem Enterben ja auch so ne Sache ist. Der Pflichtteil steht meinem Mann doch nach Ableben des Vaters immer noch zu, oder irre ich da? Hört sich jetzt alles sicher makaber an...aber es ist einfach zuviel passiert :-(

Dea2010  29.10.2013, 03:24
@Acissejacceber

Der Pflichtteil steht meinem Mann doch nach Ableben des Vaters immer noch zu

Nein. Wenn er sich ausbezahlen lässt, dann ist er bezüglich des Hauses raus aus der Erbfolge!

Ich empfehle, mit den anderen Miteigentümern darüber zu sprechen und zu verhandeln, dass sie den Eigentumsanteil Ihres Mannes kauflich gegen Bezahlung des anteiligen Wertes erwerben. Sie könnten an dem Kauf selbst interessiert sein, weil sie sich auf diese Weise von einem "lästigen" Miteigentümer befreien können, den sie bei jeder das Haus betreffe nden Maßnahme um Mitwirkung ersuchen müssten. Eine Teilungs-versteigerung, die sich ohnehin nur auf die ererbte Miteigentumshälfte beziehen würde, wäre zwar thgeoretisch möglich, in der Praxis aber wenig sinnvoll. Es wird kaum einen fremdem Interessenten geben, der nur eine ideelle Hälfte erwerben würde.

Wenn die Anfrage und damit die Situation RICHTIG ist, dann KANN Ihr Mann SEINEN Erbanteil selbstverständlich EINFORDERN.

Er hat 1/8 Anteil = 12,5 % GEERBT. Demnach hat er ANSPRUCH auf Auszahlung!!!

Die Auszahlung muss entweder, anteilig von den übrigen Erben gezahlt werden. ODER die einigen sich untereinander. Die Schwester kann einfach als Erbin im Grundbuch stehen bleiben.

Sollte der Vater mal versterben und hat dafür KEINE weitere testamentarische Regelung getroffen, ERBT Ihr Mann ERNEUT.

Aufgrund der wohl gegebenen Vorfälle würde ich dennoch meinen, je nach Geschichte, dennoch SACHLICH UND IN RUHE ein Gespräch führen zu wollen. Ich würde dabei die SCHWESTER mit einbinden wollen.

Wir leben ALLE nur EINMAL

Es ist und bleibt der VATER Ihres Mannes. Er, der Vater, benötigt evt. nur einen Anlass, sich entschuldigen zu können. Das kann NICHT jeder mal einfach so.

Viel eRfolg