im Grundbuch eingetragen, aber nur Pflichterbe?

2 Antworten

Wenn du mit 1/8 im Grundbuch stehst, dann ist dieser Teil schon mal dir. Darüberb hinaus hast du Anspruch auf den Pflichtteil. Deine Schwester muss ein bewertetes Nachlassverzeichnis erstellen, auf Basis dessen wird dein Pflichtteil, der dir in Geld zusteht berechnet. Das1/8 kann sie dir abkaufen- oder nie ohne dich verkaufen und du hast Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe einer ortsüblichen Miete- davon 1/8. Musst dich im Gegenzug aber auch mit 1/8 an allen laufenden Kosten beteiligen.

schön, wenn sich dein Anwalt mit der Gegenseite versteht- wie wäre es mit einem neuen???? Einer, der DICH vertritt???

Du kannst unmittelbar (unabhängig von dem Achtelanteil, der dir sowieso gehört) von Deiner Schwester 1/4 des Hauswerts ausbezahlt verlangen. Mit den Anwälten ist das so eine Sache: es gibt solche und solche. Verlange von Deinem Anwalt, dass er Deine Schwester zur Abgabe eines Nachlassverzeichnisses auffordert und hierfür eine angemessene Frist setzt (maximal 4 Wochen). Versuche, das schriftlich zu dokumentieren. Macht er das nicht zeitnah, würde ich den Anwlat wechseln.

Wenn Du`s "automatisieren" möchtest, beantrage beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung. Jeder Miteigentümer kann das verlangen, und da Du ja erweist zu einem Achtel Miteigentümer bist... Dann muss das Gericht von Amts wegen ein Sachverständigengutachten einholen, wonach Du dann auch deinen Pflichtteilsanspruch berechnen kannst.