im Grundbuch eingetragen, aber nur Pflichterbe?
meine Mutter hat nach dem Tode meines Vater meine Schwester und mich in das Grundbuch zu je einem Achtel eintragen lassen. Jetzt nach dem Tode meiner Mutter bin ich nur Plichterbe u. meine Schwester Haupterbe. Mein Anwalt unternimmt nicht gerade viel, damit die Erbangelegenheit irgendwie zum Abschluss kommt. Bis jetzt konnte meine Schwester alles in die Länge ziehen und es sieht so aus, als würde sie überall mit dem Testament auch Recht bekommen. Ich hingegen, habe bis jetzt noch keine Schätzung über Haus und Grundstück erfahren. Es sieht alles nach Verschleierung aus, aber die Anwälte ( auch Gegenanwalt) kommen nicht in die Gänge. Wie kann ich diese Angelegenheit beschleunigen? Der erste Anwalt ist während der Klage verstorben und der Zweite, der die Sache übernommen hat, kommt zwar mit dem Gegenanwalt gut aus, was aber mir nicht weiter hilft. Soll ich nochmals wechseln um endlich zu einem Ergebnis zu kommen? Für einen Guten Rat danke ich im Voraus.
2 Antworten
Wenn du mit 1/8 im Grundbuch stehst, dann ist dieser Teil schon mal dir. Darüberb hinaus hast du Anspruch auf den Pflichtteil. Deine Schwester muss ein bewertetes Nachlassverzeichnis erstellen, auf Basis dessen wird dein Pflichtteil, der dir in Geld zusteht berechnet. Das1/8 kann sie dir abkaufen- oder nie ohne dich verkaufen und du hast Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe einer ortsüblichen Miete- davon 1/8. Musst dich im Gegenzug aber auch mit 1/8 an allen laufenden Kosten beteiligen.
schön, wenn sich dein Anwalt mit der Gegenseite versteht- wie wäre es mit einem neuen???? Einer, der DICH vertritt???
Du kannst unmittelbar (unabhängig von dem Achtelanteil, der dir sowieso gehört) von Deiner Schwester 1/4 des Hauswerts ausbezahlt verlangen. Mit den Anwälten ist das so eine Sache: es gibt solche und solche. Verlange von Deinem Anwalt, dass er Deine Schwester zur Abgabe eines Nachlassverzeichnisses auffordert und hierfür eine angemessene Frist setzt (maximal 4 Wochen). Versuche, das schriftlich zu dokumentieren. Macht er das nicht zeitnah, würde ich den Anwlat wechseln.
Wenn Du`s "automatisieren" möchtest, beantrage beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung. Jeder Miteigentümer kann das verlangen, und da Du ja erweist zu einem Achtel Miteigentümer bist... Dann muss das Gericht von Amts wegen ein Sachverständigengutachten einholen, wonach Du dann auch deinen Pflichtteilsanspruch berechnen kannst.