mein neuer arbeitgeber verlangt das letzte arbeitszeugniss...

12 Antworten

Natürlich kann er es verlangen, Du mußt es ihm aber nicht geben.

Allerdings muß er Dich dann auch nicht beschäftigen...

Ich würde es mit der Wahrheit versuchen und versuchen, mit Leistung zu überzeugen :-)

Ich drücke die Daumen das Du eine Chance bekommst !!!

Überleg doch mal, wenn das klappt ey...dann hast Du nach der Saison ein sauberes, neues Zeugnis und kannst Dich damit dann besser bewerben :-))

ich bin schon eingestellt seit über 2 wochen..habe ihm einige zeugnisse gegeben aber das letzte nicht...da ich es erstens nicht habe und nicht vorzeigen kann zwecks daten...

@SandraSantos

Ja ist doch gut, Du hast ja schon 14 Tage hinter Dir.

Wenn der Arbeitgeber mit Dir zufrieden ist steigen Deine Chancen doch :-)

Dein Arbeitszeugnis wirst Du schon vorlegen müssen.Denn ohne wirst Du diesen Job auch nicht bekommen.Aber Du solltest Dir besser angewöhnen die Wahrheit zu sagen,Du siehst ja selber,dass es so nichts bringt.Ich hoffe Dein neuer Arbeitgeber hat Verständnis für die Flunkerei.Aber mache es demnächst korrekt.LG und viel Erfolg

Nö ,musst du nicht. Aber dann nicht wundern, wenn der Arbeitgeber sagt: Danke, aber nein Danke.

Ein Arbeitgeber muß auf Verlangen des Arbeitnehmers ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" ausstellen. Eine einfache Forderung nach einem Arbeitszeugnis reicht dafür nicht aus.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis erlischt nach 6 Monaten.

Ein neuer Arbeitgeber kann ein Zeugnis verlangen, aber für den Arbeitnehmer besteht keine Verpflichtung es auszuhändigen.

Da Du auch ohne Zeugnis schon eine Zusage hast, darf der Arbeitgeber Dich nicht in Deiner beruflichen Entwicklung behindern. Eine Zeugnisforderung wäre also nur eine Behinderung und zusätzliche psychische Belastung für Dich. Das Zeugnis müsstest Du nämlich persönlich beim alten Arbeitgeber abholen.

Trotz Allem... mannomann, warum bringst Du Dich selbst in Schwierigkeiten ? Der neue Arbeitgeber weiß doch anhand der laufenden Steuerzahlungen über die Zeiträume Deiner Tätigkeiten Bescheid.

das ist länger als 6 monate her..dann habe ich also gar kein anspruch mehr darauf? kann der neue arbeitgeber den alten anrufen und sich auskunft holen?

@SandraSantos

@SandraSantos: Na klar, kann der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber anrufen und sich erkundigen; derartige Gepflogenheiten sind üblich.

@SandraSantos

"das ist länger als 6 monate her..dann habe ich also gar kein anspruch mehr darauf?"

Richtig, Du brauchst keine Ausrede.

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren!!! Es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag regelt eine abweichende Ausschlussfrist.

@ralosaviv

Nach § 630 BGB muss das Arbeitsverhältnis auf Dauer, also auf längere Zeit, ausgerichtet sein, um überhaupt einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis abzuleiten. Der Zeitraum ist deshalb so kurz, weil sich ein Arbeitgeber auch an den Mitarbeiter erinnern sollte. Falls nicht, kann ein Arbeitnehmer nie zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet haben.

Hier wirkt ein Anruf seitens des Arbeitgebers sehr zum Nachteil des Beschäftigten.

Auf jeden Fall nicht lügen.Du siehst doch was Du jetzt schon für Probleme hast. Wenn Du sagst,das Du kein Zeugnis bekommen hast,ein Anruf von Deinem neuen arbeitgeber bei der alten Firma ,und der weiß Bescheid.