Arbeitszeugnis nur als Kopie erhalten?

3 Antworten

Du hast ein Arbeitszeugnis erhalten. Das du das verschlampt hast, dafür kann dein AG nichts. Er hat wahrscheinlich auch nur eine Kopie, und davon hat er dir wieder eine Kopie gemacht. Mehr kannst du nicht verlangen. Und einzig und allein wird dadurch sichergestellt, das das Zeugnis unverändert ist.

Bei Verlust oder Beschädigung hast du Anspruch auf eine Neuausfertigung des Zeugnisses. Eine (auch noch schlampige) Kopie genügt nicht!

ABER: all das gilt nur, sofern es für den Arbeitgeber als "zumutbar" betrachtet wird, das Zeugnis erneut auszustellen. Wann genau es unzumutbar ist, ist also eine Einzelfallentscheidung, die ein Gericht treffen müsste.

Deshalb ist es auf jeden Fall immer ratsam, wenn man in solchen Fällen erst mal nett und freundlich vorgeht, noch mal nachfragt und auch Vorschläge zur Lösung macht. Wenn beispielsweise dort echt nur dieser schlechte Scan vorhanden ist, könntest du doch anbieten, dass du den Text selbst abtippst, per Mail schickst, es dann dort noch mal auf den Briefbogen des Unternehmens gezogen, ausgedruckt und unterschrieben wird.

Eben um zu vermeiden, dass du für ein neues Arbeitszeugnis vor Gericht ziehen musst. Da ist man doch sogar als sehr langsamer Tipper tausend mal schneller, wenn man das Ding eben noch mal abtippt :). Und wer weiß, vielleicht bekommst du dann bei diesem Vorschlag als Antwort auch direkt ein "Ach, passt schon, das machen wir schnell selber, ist in Ordnung!". Menschen, die nett und freundlich und von sich aus bereit sind, ihren Teil beizutragen, nimmt man nämlich viel lieber etwas ab als denen, die nur fordern und das vielleicht auch noch unfreundlich ;).

Ja, Du hast einen Anspruch auf ein ordentliches Arbeitszeugnis.

Dein Arbeitgeber kann sich weigern, wird aber spätestens mit einschalten eines Anwalts einlenken.

Das hat er ja bekommen

@jofischi

Aaah danke. Hatte ich zu schnell gelesen und damit übersehen, dass er ja schon ein ordentliches bekommen hatte.

Klar hat er einen Anspruch. Auf EIN Arbeitszeugnis. Er hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm erneut ein Original ausstellt.

@SEBHH

Ja, da hast Du recht. Habe mich verlesen. Siehe oben.