Mein Lehrer hat mich geküsst. Kann er dafür ins Gefängnis?!

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da du 17 bist, wäre das normalerweise unproblematisch. Das Besondere an der Situation ist aber, dass das eine Lehrer-Schüler-Beziehung ist - und da bist du durch das Gesetz besonders geschützt - und dem Lehrer drohen Strafen.

Sich in den Lehrer zu verlieben, ihn zu küssen oder auch mit ihm in die Kiste zu gehen ist ein "Fehlverhalten", was man Kindern und Jugendlichen zugesteht. Besonders pubertierende Jugendliche sind da nicht so ganz Herr der Lage :-)

Und gerade WEIL Jugendliche in diesem Punkt so anfällig sind, lastet die ganze Verantwortung auf dem Lehrer. Wenn er strafrechtlich nicht belangt wird, darf er wenigstens mit Entfernung aus dem Lehramt oder Gehaltskürzungen rechnen. Vielleicht auch nur mit einer Versetzung an eine andere Schule.

Hm, also Sex dürft ihr erst haben, wenn du 18 bist. Trotzdem wird es aber für deinen Lehrer Ärger geben, wenn die Schulleitung mitbekommt, dass er ein Verhältnis mit einer Schülerin hat.

Kann es sein, dass deine Fantasie mit dir durchgeht und du dir einfach nur wünscht, er würde dich küssen? So kommt es mir jedenfalls vor.

Ich kann dich nur davor warnen, irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen. Der Schuss geht nach hinten los.

Ins Gefängnis käme er - wenn er eine Schülerin küsst - mit Sicherheit nicht. Er hat ja keine schwere Straftat begangen. Wenn das alles vor Gericht geht, bekommt er wohl eine Geldstrafe. Falls er ein verbeamteter Lehrer ist, kann er dann noch mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

Halte dich am besten fern von ihm und suche dir einen Freund in deinem Alter.

"Gefängnis" wegen so was wird es mit Sicherheit nicht geben. Wahrscheinlich wird nicht mal eine Straftat daraus - der Direktor könnte ihm dafür eine Abmahnung schreiben, die dann im Personalakt landet - mehr passiert da wohl nicht.

Und es ist schon realistisch, daß der Kollege nicht petzt.

Sonderzeichen2  12.09.2012, 13:25

174, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

fragator  12.09.2012, 17:18
@Sonderzeichen2

@ Sonderzeichen2

Dein zitierter Paragraph passt nicht! Erstens ist die Fragestellerin 17 Jahre, nicht 16. Zweitens kann man einen Kuß nicht als "sexuelle Handlung" auslegen. Sexuell hat immer was mit den Fortpflanzungsorganen zu tun und das ist bei einem Gesicht- zu Gesicht-Kontakt nicht der Fall!

Ja könntest du sagen falls es wirklich so weit kommt(allerdings kannst du auch wegen einer Falschaussage Ärger kriegen.). und ja man kann dafür ins Gefängnis kommen