Mein Kumpel will hier sein Wohnsitz angeben aber nicht wohnen?

7 Antworten

Das ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz, wenn ich mich nicht täusche.

Ärger mit Behörden und Vermieter sind möglich.

Bundesmeldegesetz § 19 Abs. 6

(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm

Wenn er das machen will um zum Beispiel das Amt zu bescheißen oder so, dann hängst da ggf. mit drin weil du es mitgemacht hast...
Also solltest erstmal abklären wozu er das will.

Nein! Das ist Verstoß gegen das Meldegesetz und wird streng geahndet.

Das kann man machen, aber man darf es nicht. Du kannst dafür eine Strafe bekommen, dein Kumpel auch.

Nach §54 Bundesmeldegesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn du eine falsche Wohnungsgeberbestätigung ausstellst und das kann mit 1000€ bestraft werden.