Freund als Untermieter in WG?
Folgende Situation: Mein Freund hat sich gestern entschieden, seine AGA (Bundeswehr) abzubrechen. Er hatte seinen Wohnsitz bis jetzt bei seiner Mutti, allerdings zieht diese nun allein in eine andere Stadt.
Mein Freund wohnt nun erstmal in meinem Zimmer ( in einer 2er WG, die ich mit einer Freundin führe).
Besteht die Pflicht, dem Vermieter den 3. Bewohner zu melden? Und muss er auch generell in der Stadt seinen Wohnsitz ummelden oder genügt Änderung der Postanschrift?
LG und Danke schonmal!
5 Antworten
Hallo,
Du kannst ihn, bzw der Mieter der den Mietvertrag unterschrieben hat, den Jungen Mann als untermieter in dem bestimmten Zimmer einordnen. Eher empfehlenswert ist es aber, ihn direkt als Mieter einzustufen. Und zur frage, ja das musst du, WENN er dort für mehrere Wochen hausen MÖCHTE. Ummelden muss er sich so oderso. Die Anschrift, bzw der Wohnsitz muss Aktuell sein. Dieser sollte aber dato passend zur einziehung in das Zimmer bzw in die WG folgen.
nur in spezialfällen, wenn er gegen die person direkt etwas vorbringen kann
er den vermieter zb schon mal verprügelt hat oder den waschkeller verwüstet, muss schon hand und fuß haben
aber nicht als untermieter, als mitmieter mit dir
Hallo,
Ob und wann der Vermieter hier Einspruch einlegen kann ist immer unterschiedlich. Wenn der Vermieter dagegen ist, dann schon. Ist man aber zb befreundet, und man sagt das man die Miete bekommt, ist es immer seine entscheidung was man macht.
Du musst ihn melden bei deinem Vermieter und er seine neue Adresse beim Meldeamt
ja, die pflicht besteht, wenn er bewohner ist
wenn du richtig untervermietest, mit miete und so, musst du ihn sogar vorher um erlaubnis fragen, ist ein grund für die fristlose kündigung
Dein Freund kann bei dir zu Besuch sein. Das geht aber nur bis zu 6 Wochen. Natürlich kann der Vermieter von euch verlangen, die Nebenkosten für 3 Personen zu leisten. es wird ja mehr Wasser (und ABWASSER) gebraucht. Auch fällt mehr Müll an.
Wenn die Mutter aus der vorherigen Wohnung weg zieht, wohnt er natürlich auch nicht mehr dort. Dann hätte er keine Meldeadresse. Wovon lebt er denn z.Zt.? wenn er seinen Vertrag abbricht, hat er ja auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Verstehe, Danke!
Nein er ALG 1 wird nichts..
Er muss jetzt ALG 2 beantragen, d.h. ab morgen ist er arbeitslos, morgen muss er zum Amt.
Ja, Du musst den Vermieter informieren und Dein Freund muss sich auch beim Amt ummelden.
Danke! :)
Kann der Vermieter Einspruch einlegen?