Mein Klassenmobber möchte mich anzeigen, was tun?

10 Antworten

Nach § 34 StGB sind auch Angriffe gegen die "Ehre" notwehrfähig und damit straffrei.

Hacker48  12.09.2021, 10:57

Sorry, aber nein. Also ja, ich weiß, man darf sich auch gegen Beleidigungen tätlich zur Wehr setzen, wenn die entsprechenden Umstände gegeben sind, ganz klar...

Und ich bin voll bei dir, wenn es darum geht, dass Mobbern eine Lektion erteilt wird.

ABER: Als Reaktion auf eine Beleidigung, auf jemanden, auf dem Boden liegenden, länger einzuschlagen und ihn anschließend zu würgen, ist NIEMALS von der Notwehr gedeckt.

Still  12.09.2021, 11:47
@Hacker48 § 33 Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Hacker48  12.09.2021, 11:49
@Still

Ich sehe weder Verwirrung, noch Furcht, noch Schrecken.

Hacker48  12.09.2021, 11:55
@Still

Dieser Paragraph bezieht sich auf Fälle, in denen jemand, zum Beispiel, mit einer Waffe bedroht wird und, um sein Leben fürchten muss (Furcht, Schrecken). Oder, wenn früh morgens plötzlich ein Einbrecher im Schlafzimmer steht und man noch schlaftrunken ist (Verwirrung, Schrecken). Oder, wenn man in stockfinsterer Nacht unterwegs ist und überfallen wird (Verwirrung, Schrecken). Oder, man in der Bar zu tief in's Glas geschaut hat und jemand auf einen losgeht und angreift (Verwirrung).

Aber ganz bestimmt nicht auf so einen Fall.

Still  12.09.2021, 12:20
@Hacker48

Im Rausch der Rache nach Jahren der Demütigung war der FS nicht mehr Herr seiner Sinne.

Hacker48  12.09.2021, 12:26
@Still

Du möchtest mir also sagen, dass Rache - ein klassisches Mordmerkmal - hier nicht nur strafmildernd wirkt, sondern zur Straffreiheit verhilft? C'mon...

verreisterNutzer  12.09.2021, 11:01

Aber war es "erforderlich" den Mobber derartig zu schlagen und zu würgen, damit der verbale Angriff beendet wird? Falls nicht, wäre es keine straffreie Notwehr.

Genau das würde man in einem Prozeß versuchen zu klären.

Hacker48  12.09.2021, 11:04
@verreisterNutzer

Davon abgesehen, war der Angriff - spätestens bei der Würgeattacke - nicht mehr gegenwärtig, was auch von der Lehrerin so beobachtet worden sein wird.

Eine Mordanklage ist lächerlicher Bullshit. Aber straffrei ist genauso Schwachsinn.

verreisterNutzer  12.09.2021, 11:12
@Hacker48

Tja, ich denke auch, dass es keine Notwehr war, denn sicherlich war es nicht erforderlich so auszurasten, um den Angriff erfolgreich abzuwehren. Er wird vorher aufgehört haben zu sprechen (verbaler Angriff) und damit ist der Angriff längst gestoppt und damit nicht mehr gegenwärtig.

Ein "Mordversuch" war es sicherlich auch nicht, da fehlt die "Heimtücke".

Aber ich war nicht dabei und äußere hier nur wahrscheinliche Vermutungen. Darum wird das Gericht den tatsächlichen Sacherhalt klären, in einem Prozeß.

Ja leider ist das so, diese Arsc... er kommen immer davon.

Wenn die Eltern dich wirklich anzeigen , sagst du bei der Polizei aus das er dich bis aufs Blut gemobbt hat und hast es dir leid tut und du eigenlich nicht der Typ bist der andere schlagen würde.

Wenn es wirklich zur Mordanklage kommen sollte, brauchst du aber einen Anwalt.

Wahrscheinlich wird es am Ende auf Körperverletzung hinauslaufen und du musst Sozialstunden ableisten.

FA117  12.09.2022, 01:34

Sowas lächerliches ich wurde 2 mal von einer Gruppe verprügelt und die kamen auch davon

Christiangt  12.09.2022, 15:39
@FA117

Ja leider ist das so.

War gut so. Hobbymobber verstehen nur diese eine Sprache, fangen dann aber gleich an mit weinen.

Lass ihn doch anzeigen. Wird nicht viel rumkommen dabei.

wenn es so vorgefallen ist wie du es beschrieben hast denke ich dass es auf sowas wie Affekthandlung raus läuft.
Da er dich gemobbt hat und das nicht zu knapp wird er verschärften Verweis bekommen, du einen einfachen Verweis weil du zu Grob vorgegangen bist.
Das schon mal von schulischer Seite.
Von staatlicher Seite denke ich wird da auch nicht viel raus kommen.
Du hast zwar falsches Mittel gewählt aber selbst das Mobben hat seine Grenzen sprich wenn Mobber so lange reizen bis Andere sich wehren haben sie alleine die Verantwortung zu tragen, meine Meinung

newcomer  12.09.2021, 11:13

Außerdem habe ich ihn zum Schluss gewürgt, das hat sogar die Lehrerin gesehen und als wir dann ein Gespräch in der Schule hatten, waren seine Eltern dabei und meinten, sie zeigen mich an, wegen versuchtem Mord.

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Nun dann sollten seine Eltern mal überlegen was sie bei ihrem Sohn in seiner Erziehung falsch gemacht haben so dass er Mobben für gut hält und Andere damit zur Verzweiflung bringt.
Es hat schon genügend Fälle gegeben wo sich Gemobbte das Leben genommen hatten.

Heyy,

Wie alt bist du denn? Bist du unter 14, dann bist du noch nicht strafmündig. Dann passiert gar nichts. Anderenfalls, kannst du gar nichts machen. Jedoch eher Körperverletzung, als versuchter Mord.

Das einzige was du noch tun könntest, wäre eine Gegenanzeige, wegen des Mobbings, aber das müsstest du natürlich dann auch beweisen können.

LG und viel Glück

Gurgas 
Fragesteller
 12.09.2021, 10:48

Ich bin schon 18

Schildkroete823  12.09.2021, 10:49
@Gurgas

Naja, dann gilt der Rest ja aber trotzdem :)