Mein Kind hat Kratzer in ein fremdes Auto gemacht. Hafte ich dafür?

9 Antworten

Willste klagen? Meine Güte bezahl doch einfach. Der Nachbar wird noch länger dein Nachbar sein. Und dein Kind war es ja auch schließlich. Klar müsste nachgewiesen werden, dass du die Aufsichtspflicht verletzt hast....aber eine Klage kostet Geld und geht meist mit Vergleich aus, also beide Parteien zahlen.

Denk doch lieber mit dem gesunden Menschenverstand: Auch der Nachbar kann nichts dafür, dass da nun ein Kratzer ist und müsste ihn dennoch bezahlen.

Also Hand hinhalten, entschuldigen und ne billige Lösung suchen.

Klage abwarten nur, falls nun eine besonders teure Lackierung gesucht werden soll, etwa voll das ganze Auto oder so.

Aber nur die Tür neu lackieren oder mitm Lackierstift in der Werkstatt ausbessern lassen muss ja wohl drin sein. Würdest du doch auch von den Eltern eines anderen Kindes verlangen, wenn deren Kind deinem Kind das Fahrrad kaputt macht oder die Jacke zerreißt

Hallo? Das ist dein Nachbar! Diese Frage verbietet sich eigentlich!

Ein Lackstift kostet 15 Euro (incl. Gebrauchsanweisung!). Damit solltest du den Schaden selber auszubügeln in der Lage sein. Musst nur deinen Nachbarn fragen, welche Farbe es genau ist.

LG

MCX

Solche Fälle sind komplizierter als man glaubt. Wenn keiner der beiden Parteien vorzeitig einlenkt, wird ein Gericht entscheiden müssen, ob und in welchem Maß die Aufsichtspflicht verletzt oder eingehalten wurde und ob die Tat tatsächlich vermeidbar war. So eine Entscheidung kann kompiziert und teuer werden, weshalb du darüber nachdenken solltest, ob es allen Beteiligten nicht eine Menge Ärger erspart, wenn du den Schaden einfach selbst zahlst. Es ist aber natürlich deine Entscheidung, wie du damit umgehst.

Eltern haften nicht für ihre Kinder! Deine Tochter ist mit 6 Jahren noch nicht deliktfähig und muss daher nicht haften. Und eine Haftung der Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht scheidet nach Deiner Beschreibung des Hergangs aus. Also bleibt zu sagen: Großes Pech für den Nachbarn, er wird auf seinen Schadenersatzforderungen sitzen bleiben und kann allenfalls seine Vollkasko bemühen.

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na klar bist du haftbar...dein kind hat doch den schaden verursacht und wie heißt der spruch so schön? eltern haften für ihre kinder...

PinkRose884  05.05.2013, 14:19

Sie ist doch ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Allerdings kann man niemals ein Kind so permanent überwachen, dass Schäden ausgeschlossen sind. Du kannst dich nur 15 sek. mit der netten alten Dame aus dem Nachbarhaus unterhalten und schwupps, da ist's passiert.

DerHans  05.05.2013, 14:20

So schön der Spruch auch ist, ist er trotzdem falsch. NIEMAND haftet für jemand anderen.

Anderslautende Baustellenschilder sind das Material nicht wert, auf denen der Spruch steht. Die kann man getrost weg werfen.

PinkRose884  05.05.2013, 14:44
@DerHans

Bei Baustellen ist das so, dem stimme ich zu. Jedoch sind die Eltern dazu verpflichtet, Schäden an ihren Kindern oder Schäden durch ihre Kinder an Dritte abzuwenden. Wenn dies den Eltern möglich war und dennoch nicht eingegriffen haben, ist es möglich, die Eltern haften zu lassen.

DerHans  05.05.2013, 14:55
@PinkRose884

Der Geschädigte muss den Nachweis führen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Eine Umkehr der Beweislast gilt es in dem Fall nicht, und würde auch dem deutschen Rechtssystem widersprechen.

PinkRose884  05.05.2013, 15:53
@DerHans

Es ist schon eine komplizierte Angelegenheit. Ich würde versuchen, dieses Missgeschick privat zu lösen. Es war ja nicht absichtlich, die Aufsichtspflicht wurde meines Erachtens nicht verletzt und da sie keine Versicherung hat und der Nachbar eventuell keine Beweise für eine Aufsichtspflichtverltung nachweisen kann, wäre eine Aufteilung der Kosten vllt. die menschlichere Lösung.