Schaden am Auto mit dem Fahrrad verursacht - Haftpflicht?

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Da die Fahrtüchtigkeit dadurch nicht eingeschränkt ist, ist ihm zuzumuten, dass erst ein Schadenssachbearbeiter den Schaden in Augenschein nimmt. Dieser gibt dann die Freigabe zur Reparatur.

Du musst eine wahrheitsgemäße Schadensschilderung einreichen, um diesen Vorgang in Gang zu setzen.

Müsste eigentlich die Haftpflicht übernhemen. Würde einfach mal anrufen dort und nachfragen. Die werden dir auch die weiteren Schritte erklären.

Sofern Du den Schaden schuldhaft verursacht hast - in dem Du z.B. das Fahrrad an ungeeigneter Stelle abgestellt oder es ungeschickt gehandhabt hast, bist Du zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die angemessenen Wiederherstellungskosten - maximal bis zum Zeitwert der beschädigten Sache. Wenn also das Auto noch einen Zeitwert von 700,00 € hätte, müsstest Du auch nur diesen Betrag zahlen und nicht etwa die vollen 1.000,00 Reparaturkosten.

Sofern für Dich eine Privathaftpflichtversicherung besteht (z.B. wenn Du im Vertrag Deiner Mutter noch mitversichert bist), kann diese den Schaden regulieren. Allerdings nur, wenn er sich im privaten Lebensbereich ereignete - nicht jedoch bei einem Schaden im beruflichen Bereich.

In der Regel übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung keine Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, da es hierfür spezielle Versicherungen gibt.

Wenn es so war, wie hier geschildert, ist das ein Fall für die PH. Die KFZ-Versicherung wäre nur involviert, wenn das Fahrrad durch den PKW beschädigt worden wäre.

Ich denke, das bezahlt die Privat- Haftpflichtversicherung deiner Mutter.