Fahrrad fällt gegen stehendes Auto

7 Antworten

Sie muss dir den Schaden ersetzen. Ob sie das persönlich oder durch ihre Haftpflichtversicherung erledigt, ist ihre Sache.

Dafür benötigst Du ihre Adresse.

Umgekehrt benötigt sie von Dir entweder ein Gutachten über den entstandenen Schaden oder eine Rechnung von der Reparatur, damit sie weiß,  wie teuer das überhaupt ist. Den Schaden bezahlt sie dann entweder gleich selbst oder sie reicht die Rechnung bei der Haftplichtversicherung ein. Das sollte aber nicht Deine Sache sein.

Sollte sie sich von vorne herein dafür entscheiden, das über die Haftpflicht zu regeln, dann kann es sein, dass die Versicherung sich gleich um alles weitere kümmert. Oft wollen die Versicherungen nämlich gar nicht, dass man selbst weiter Kontakt mit dem Geschädigten aufnimmt sondern das lieber in eigener Regie regeln. Aber auch das sollte nicht Deine Sache sein - in dem Fall wird sich die Haftpflicht irgendwann melden.

Deine Aufgabe ist es jetzt, dich um die Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe zu kümmern.

Wenn du der Meinung bist, das der Schaden unter 715 € liegt, dann handelt es sich um einen Bagatellschaden. In diesem Fall brauchst du einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder eine Schadenskalkulation eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Achte aber vor beautragung eines Kostenvorranschlags daruf, das die Kosten hierfür nicht zu hoch sind. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden oft nicht von der gegn. Versicherugn übernommen. Die Kosten einer Schadenskalkulation hingegen werden - soweit mir bekannt - immer von der gegn. Versicherung getragen.

Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen.

Anschließend machst du deine Ansprüchhe schriftlich bei der Verursacherin geltend, alternativ wenn dir bekannt bei ihrer Haftpflichtversicherung. In diesem Fall hast du aber keinen "Direktanspruch" gegenüber der Versicherung (wie bei der Kfz-Haftpflicht). Du kannst diese "Arbeit" natürlich auch an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeben.

 

OH

Hi Devilfish

du kannst dir ja schon mal einen für dich kostenlosen Kostenvoranschlag in deiner Werkstatt machen lassen und die Unfallgegnerin bzw. Verursacherin muß den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung melden! 

Gruß siola55


Jetzt hab ich hier noch eine Zusatzfrage. Hoffentlich ließt das jemand^^. Hab jetzt von der Werktstatt einen Kostenvoranschlag. Die Verursacherin hat ihrer Versicherung bescheid gegeben, diese schickt mir was zu, was ich ausfüllen muss und mit dem Kostenvoranschlag an diese Zurück schicken. Jetzt ist der Kostenvoranschlag/Angebot aber nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt gültig. Kann ich die Reperatur den in Auftrag geben bevor ich das okay der Versicherung habe?

Du organisierst einen KV ( möglichst hoch) und gibst ihn der Frau. Den Rest muss die selber erledigen.