Fahrrad vom Wind an Auto umgestoßen. Zahlt Versicherung?

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melden kann man es der Versicherung auf jeden Fall.
Allerdings gilt für Fahrräder anders als für Autos, dass keine Halterhaftung gibt. Hat also Deine Schwester fahrlässig geandelt indem sie das Fahrrad kippelig abgestellt hat, dann muss die Versicherung zahlen, konnte sie den Windstoß hingegen nicht vorraussehen oder hat sie erst ihr Rad abgestellt und die Bekannte hat dann daneben geparkt, hat Deine Schwester keine Schuld und die Versicherung muss auch nicht zahlen.
Wenn man es aber der Versicherung genau und korrekt beschreibt, dann wird diese das genau bewerten und entsprechend handeln.

Sie hat eine, aber wieviel wird sie zahlen? alles?

fairBerater  13.10.2010, 19:46

Wenn es sich um einen versicherten und gedeckten Schaden handelt (z.B. unachtsames, unsicheres Abstellen des Fahrrads neben dem Auto), trägt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten der Wiederherstellung = Reparaturkosten.

Meldet es der Haftpflichtversicherung. Die prüft dann, ob der Schaden ersatzpflichtig ist.

Die Privathaftpflicht deiner Schwester, falls sie eine hat, muss zahlen.

Sie zahlt. Für solche Dinge schliest man ja schließlich eine Haftpflichtversicherung ab!