Führungszeugnis Belegart(O)?

4 Antworten

Die Geldbuße und das Fahrverbot beziehen sich auf eine Ordnungswidrigkeit (das zu schnelle Fahren) und wurden von einer Behörde verhängt. Das landet nicht im Führungszeugnis. Dort landen nur gerichtliche Verurteilungen wegen Straftaten.

Im Bundeszentralregister werden nur rechtskräftige Verurteilungen nach Straftaten erfaßt. "Zu tief fliegen" ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und kommt somit nicht ins BZR und folglich auch in kein Führungszeugnis.

Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen. In keinem wird es drinstehen, weil es hier um Vorstrafen geht, nicht um Verkehrsverstöße. Die stehen im Punkteverzeichnis des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.

nee ! da kommen nur straftaten mit verurteilung rein .

Ohne Verurteilung auch, wenn Du z.B. einen Strafbefehl akzeptierst.