Mein Ex-Freund will nicht aus meinem Haus ausziehen!

12 Antworten

Wenn du von ihm Miete bekommen hast mußt du ihm ordentlich kündigen. Hat er kostenlos bei dir gewohnt muß du ihn auffordern das Haus zu verlassen und dir die Schlüssel zurüch zu geben. Weigert er sich zu gehen kannst du ihn von der Polizei entfernen lassen. Einfach die Schlösser austauschen ist feige und nicht erlaubt.

Selbstverständlich kann sie an ihrem Eigentum die Schlösser so oft austauschen wie sie lustig ist.

Wechsle das Haustürschloss aus und lasse den EX das wissen. Gleichzeitig lasse den Ex wissen, dass wer Bevollmächtiger, der sich allerdings als solcher ausweisen muss des Ex Eigentum, nach Terminabsprache, abholen kann bzw. soll. Dieser Bevollmächtige muss aber gegen Herausgabe des Abzuholenden den Haustür-Schlüssel und ggf. sonstige Schlüssel ebenfalls aushändigen. Nur macht das wenig Sinn, sofern sich der EX eine Schlüsselkopie beschafft hat. Man könnte da die Kosten des Schlosstausches verlangen.

Ds geht aber nur so, sofen kein MV-ähnliches Wohnrecht entstanden ist. Des EX Eigentum einfach vor die Tür stellen, davon rate ich dringend ab.

Du kannst ihn jederzeit vor die Tür setzen.

Es ist DEIN Eigentum.

Wenn Du es freundlich und zivilisiert machen willst:

Kündige ihm schriftlich (Einschreiben / Rückschein / Eigenhändig) und gib ihm 4 Wochen Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen.

Ist diese Frist verstrichen, tauscht Du die Schlösser aus und gut ist es.

Seine Sachen musst Du mindestens ein halbes Jahr aufbewahren, um ihm die Möglichkeit zur Abholung zu geben.

Wenn es Dein Eigentum ist, kannst die Schlösser immer austauschen. Dann muß Dein Ex sich eine neue Bleibe suchen.

du kannst ihn rauswerfen und schlösser wechseln aber er hat immer das recht auf den hausschlüssel

wieso das denn? Zahlt er Miete? Hat er einen Vertrag?

aber er hat immer das recht auf den hausschlüssel>

LOL. Welcher fachlichen Kompetenz haben wir denn so eine Aussage zu verdanken. :-))