Mietrecht - Rückbau Terrasse bei Auszug?

4 Antworten

Ich kenne das so. Festverbaute Veränderungen gehen in den Besitz der Vermieter über. Ein Rückbau müsste also auch mit dem Vermieter abgesprochen werden.

bwhoch2  03.04.2022, 20:05
gehen in den Besitz der Vermieter über.

Richtig: Gehen in das Eigentum des Vermieters über. Da ist ein Unterschied.

Hugohabenix  03.04.2022, 20:06
@bwhoch2

Ja, ich vermute inhaltlich wird der FS das schon verstanden haben.

bwhoch2  03.04.2022, 20:08
@Hugohabenix

Gut möglich, aber gerade, wenn es um Grund und Boden geht, ist dieser feine Unterschied doch recht wichtig.

Hugohabenix  03.04.2022, 20:16
@bwhoch2

Da hast du Recht. Allerdings hat sich der FS den Gesetzestext schon angesehen. Ich hoffe der doch sehr juristische Fehler wird mir verziehen.

OW13089 
Fragesteller
 03.04.2022, 20:16

Vielen Dank !

Das sollte in Ihrer Zustimmung geregelt sein!

Grundsätzlich sind fest mit dem Grundstück verbundenen Sachen wesentlicher Bestandteil und damit Eigentum des Grundstückeigentümers.

Wesentliche Bestandteile einer Sache werden gemäß  § 93 BGB als jene Teile definiert, die „nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass der eine Teil oder aber andere Teile zerstört, in seinem Wesen geändert oder in seinem Wert gemindert wird“. Wesentliche Bestandteile haben keine eigenen Rechte; man spricht hierbei von der „Rechtsunfähigkeit wesentlicher Bestandteile“.
Gemäß  § 94 Abs. 1 BGB gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks „die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.“

Sehe ich nicht, die Zustimmung wurde erteilt, Ter. geht somit in das Eigentum des Vermieters über.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mal angenommen, die Terrasse ist sehr schlecht gebaut und kann so nicht übernommen werden, kann man sicher den Rückbau verlangen.

Ist sie aber mindestens passabel, dann ist sie Eigentum des Vermieters. Natürlich kann man eine Ablöse anbieten, aber sie muss schon irgendwie im Rahmen bleiben.