Kann der Ex-Partner anteilig die Nebenkostennachzahlung verlangen?

15 Antworten

Wenn Du nicht als Mieter gegolten hast, sondern nur bei Deinem ehemaligen Partner wohnhaft warst, hast Du gegenüber dem Vermieter keine Verpflichtung, Du kannst insofern auch nicht auf Zahlung der 50 % Nebenkosten verklagt werden. Wenn Dein Partner mit Dir keinen privaten Vertrag hatte, bezüglich Zahlung der Miete usw.,ist er alleine für die Kosten zuständig. Nur ihn könnte der Vermieter verklagen, wenn er nicht zahlt.

Also, wenn Du IMMER anteilig Miete bezahlt hast, dann kannst Du das ja auch sicherlich per Kontoauszug nachweisen.

Anhand dieser Zahlungen kannst Du Dir dann Deinen Anteil an den Kosten ausrechnen, den ihr mündlich vereinbart habt. 

Also beispielsweise Hauptmiete warm sind 600 € und Du hast monatlich 150 € gezahlt. Dann sind das 25%, also ein Viertel der gesamten Warmmiete. Ergo hattet ihr vereinbart, dass Du 25% zahlst.

Basierend auf dieser Rechnung kannst Du dann nachrechnen, was Du ihm bis zum Rauswurf gezahlt hast. Diese Summe ziehst Du dann von dem, was er anteilig fordern darf ab.

Hier wirst Du selbst rechnen müssen, da ich bezweifle, dass Dein EX Dir eine anteilige Rechnung stellen wird. Der wird sicherlich alle Kosten halbiert (wenn überhaupt) und Dir weitergeleitet haben.

Die mündliche Verpflichtung, die Du eingegangen bist, endet mit dem Tag, an dem Du fristlos vor die Tür gesetzt worden bist. Ergo endet an diesem Tag auch der Anspruch auf NK Nachzahlung. 

Insofern könnte man argumentieren, dass Dein Ex Anspruch auf ANTEILIGE Nachzahlung hat, gemessen an eben jenem Tag, an dem er Dich vor die Tür verfrachtet hat. Aber eben nicht pauschal 50% von Nachzahlungssumme X.

Du kennst Deinen EX sicherlich besser einschätzen als wir hier, weswegen Du entscheiden musst, ob er es auf Gericht oder Ähnliches ankommen lassen würde.

Wenn es Bedingung war, dass Du bei ihm wohnen darfst, wenn Du Dich zu 50 % an den Kosten beteiligst, dann könnte Dein Ex, wenn er vor Gericht zieht und das wirklich glaubhaft machen kann, ein Urteil zu seinen Gunsten erreichen.

Wenn es aber so war, dass Du Dich freiwillig beteiligt hast und zu keiner Zeit eine Verpflichtung eingegangen bist, wird man Dich nicht zu einer Zahlung verurteilen können. Erst recht, wenn es keinerlei schriftliche Abmachungen dazu gibt.

Mein Ex stand alleine im Mietvertrag - das heißt, ich stand NICHT im Mietvertrag und es gab auch KEINEN Untermietvertrag.

Vorab:

Du hast Du auch da gewohnt und Wasser verbraucht, Müll produziert und den Allgemeinstrom genutzt.

Warum zahlt man dann nicht einfach die Hälfte? Nur um dem Expartner eins auszuwischen?

So, nun zu Deiner eigentlichen Frage.

Wenn Du nachweislich Miete gezahlt hast, dann hattest Du einen mündlichen Mietvertrag.

Dann musst Du auch schriftlich gegenüber Deinem Expartner kündigen und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Könnte also ein Problem geben wenn Du Dich nicht beteiligst und er von einem Anwalt den Hinweis bekommt, dass Du noch Vertragspartner bist.

Nun verlangt mein Ex die Hälfte der Nebenkostennachzahlung für das letzte Jahr von mir. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet mich zu 50% an der NK-Nachzahlung zu beteiligen bzw kann mein Ex (oder evtl auch der Vermieter) deshalb verklagen? 

Der Expartner könnte versuchen zu klagen, der Vermieter von ihm hat mit Dir nichts zu schaffen, Du bist nicht dessen Vertragspartner.

Allerdings ist es z.B. bei mündlichen Mietverträgen schwierig die Vereinbarungen zu beweisen.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-ohne-schriftlichen-mietvertrag/

Vanifrisch 
Fragesteller
 25.09.2017, 17:36

Vielen Dank für die Antwort.Ich have meinem Ex jeden Monat einen Teil der Miete überwiesen. Allerdings hat er mich dann vom einen auf den anderen Tag vor die Tür gesetzt. Ich habe meinem Ex nicht schriftlich gekündigt.

johnnymcmuff  25.09.2017, 17:42
@Vanifrisch

Dann kann das zu Problemen führen.

Ich würde mir also gut überlegen ob man das Risiko eingeht oder sich doch beteiligt.

bwhoch2  25.09.2017, 19:02
@johnnymcmuff

Wenn es einen mündlichen Mietvertrag gab und ein Betrag, den Du gemäß Vereinbarung Monat für Monat gezahlt hast, dann ist damit alles abgegolten. Dann gibt es keine Nachforderung.

da du dort gewohnt hast, ist es es wohl selbstverständlich, sich an den Kosten zu beteiligen, oder siehst du das anders ?

Vanifrisch 
Fragesteller
 25.09.2017, 17:18

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wieso bist du dir da so sicher bzw auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Sachverhalt? Und bitte lasst den Fairness-Faktor jetzt mal außen vor, es geht wirklich nur um die rein rechtliche Sache.

johnnymcmuff  25.09.2017, 17:30
@Vanifrisch

siehe Kommentar zu danisquirrel.