Trotz Krankschreibung arbeiten im Nebenob - Chefs hat es mitbekommen

7 Antworten

Wenn du fit genug bist, einen Nebenjob auszuüben, musst du mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn du erwischt wurdest. Außerdem hast du dann mit Konsequenzen deiner Krankenkasse zu rechnen.

Das war wirklich dumm. Dein Arbeitgeber hat jetzt das Recht dir fristlos zu kündigen. Du wirst nach dieser Kündigung wahrscheinlich auch eine Sperre für Arbeitslosengeld bekommen, da du ja selber Schuld an dieser Kündigung bist.

Auch die Krankenkasse wird die Zahlungen einstellen und evtl. eine Anzeige wegen Betrugs stellen.

ich bin momentan krankgeschrieben (bereits länger und auch bis auf weiteres) und bekomme mitlerweile schon Krankengeld. Am Wochenende war ich im Nebenjob jobben und mein Chef hat das mitbekommen.

Das war nicht klug.

Bin ich nun fristlos gekündigt ?

Das wissen wir nicht aber es kann passieren.

Würde ich dann Arbeitslosengeld bekommen ? Oder ist da ne Sperre die ich dann habe ?

Ich denke, Du wirst eine Sperre bekommen, weil Du es selber verschuldet hast.

also wenn mein Chef mir nun kündigen möchte, könnte ich dageben angehen ?!

Es gab da früher mal so einige Sendungen über Schwarzarbeit und Arbeiten trotz Krankschreibung.

Dort haben Detektive ermittelt für Arbeitgeber.

Bei den Fällen wo sich herausstellte, das die Krankheit fingiert war, da hat der Chef gekündigt und das auch zu Recht.

Es kann auch zu Schadenersatzforderungen kommen.


Man kann doch nicht vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse Geld kassieren, das man daheim bleibt und dann woanders arbeiten gehen.

also mal ganz ehrlich , wenn ich Krank geschrieben bin - gehe ich nicht arbeiten ! , auch nicht im Nebenjob ! , das was du gemacht hast ist laut Gesetz schlicht und ergreifend Betrug , Betrug an deinem Chef , Betrug an der Krankenkasse und an der Allgemeinheit ! Du könntest aber Glück haben , das du bei einem evtl. Prozess mit einem blauen Augen davonkommst , so wie dieser Kollege hier .... soll nicht heissen , das ich dass persönlich in Ordnung finde. LG

Wird ein krankgeschriebener Mitarbeiter bei einem Privatjob ertappt, so darf ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Zwar verletzte der Mitarbeiter mit diesem Verhalten seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Die fristlose Kündigung sei aber grundsätzlich erst zulässig, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor vergeblich abgemahnt habe.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz auf und gab der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger war krankgeschrieben, hatte aber trotzdem für die Firma seiner Frau auf einer Baustelle gearbeitet. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

Im Gegensatz zum Arbeitsgericht hielt das LAG die Reaktion für unangemessen. Zwar sei ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er bald wieder gesund werde. Das habe der Kläger nicht getan. Gleichwohl sei eine fristlose Kündigung in diesen Fällen zumeist unverhältnismäßig, meinten die Richter.

swd/DPA

wie treist ist das denn? Entweder man ist krank und kann nicht arbeiten oder man ist gesund. du must mit der fristlosen Kündigung rechnen und einer Sperre von mind. 6 Wochen beim AA. Ferner kann deine Krankenkasse informiert werden über diese "wahrscheinlich" Gefälligkeitskrankmeldung des Arztes. Erschleichung von Krankengeld....da kommt einiges auf dich zu!

Was ist "treist"?