Mehrwertsteur zurück am Flughafen

5 Antworten

Sie muss die Kaufbelege haben, auf denen die MWSt ausgewiesen ist. Damit geht sie dann am Flughafen zum Zoll. Einzelheiten erfaehrt sie dann dort.
In Frankfurt ist die Stelle fuer die MWSt-Rueckerstattung m.w. im Terminal B. Man kann aber an jeder Information nachfragen. Beim Zoll wird dann ein Formular ausgefuellt, dann klappt das schon.

starik 
Fragesteller
 15.08.2012, 17:54

Sie hat alle Kaufbelege dabei........Danke

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Als-Tourist-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen_node.html


Im Flugreiseverkehr sind Gegenstände im Großreisegepäck vor Abgabe beim Check-In-Schalter des ersten Abflughafens von der Zollstelle bestätigen zu lassen. Die Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird dagegen beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt.

Pass, Ticket, Belege + Ware vorlegen, Belege stempeln lassen, Geld bei GlobalBlue oder beim Händler erstatten lassen.

Alles kein Hexenwerk :)

Ja. Vor, oder beim Einchecken mal fragen wo das zu machen ist - bevor der Koffer auf dem Rollband ist!

Bei TaxRefund gibt es höchstens die Hälfte zurück. Beim Händler theoretisch mehr, aber nicht jeder macht das! Also vorher fragen!

warum sollte sie???

Franticek  15.08.2012, 17:53

Weil das so vorgesehen ist.