Küche gekauft,Mehrwertsteuer?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt der USt-Satz zum Zeitpunkt der Lieferung - im April wären das dann 19%.

Bei einem Festpreis ist die Umsatzsteuer enthalten; der Unternehmer muß die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende USt herausrechnen - da spielt es für Dich keine Rolle, ob das 16% oder 19% sind.

Der Unternehmer wird ggf. beim Festpreis bereits die 19% berücksichtigen.

Schuldner der Mehrwertsteuer ist der Unternehmer. Welcher UST Satz anzuwenden ist, ist damit erstmal sein Problem. Den Preis den du als Verbraucher vereinbart hast ist idr ein brutto Preis. Wenn bei Kauf nichts anderes vereinbart ist, kann der Verkäufer keine Erhöhung des Preises verlangen (ein lanfrister Vertrag i.s. § 29 UStG wird hier wohl nicht vorliegen. Oder wann hast du den Vertrag geschlossen? ). Wenn der Verkäufer noch mit 16% kalkuliert hat obwohl 19% abzuführen sind wäre das dann sein Problem.

Dann zur Umsatzsteuer. Der umsatzsteuersatz richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt. Also der Lieferung (bzw, Fertigstellung des Aufbaus wenn dieser auch vom unternehme geschuldet wird). Das wären dann 19%.

Ausnahme könnte eventuell ein sog. Einzweckgutschein sein. Damit wird die Lieferung gesetzlich fingiert und und wären eigentlich noch 16% zu zahlen. Da die gesetzliche Vorschrift aber noch neu ist gibt es hier einige offene Fragen. Es kann daher gut sein, das der Unternehmer da nicht mitmachen will, da er ja schließlich die Umsatzsteuer schuldet.

Lieferung im April, somit 19% Umsatzsteuer

Maxizucker 
Fragesteller
 19.11.2020, 21:21

Oki