Mehrwertsteuer von Firmenwagen zurückholen?

3 Antworten

Wenn das Fahrzeug geleast ist, kannst du nur die in der monatlichen Leasingrate enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Warum denn nicht? Wenn Du sonst keine Ausgaben hattest, wäre das möglich.

Du kanst nur zurückholen, was Du auch bezahlt hast.