Firmenwagen Freibetrag

2 Antworten

Wieso willst Du wegen des Firmenwagens mehr Steuern erstattet bekommen?

Einmal gilt die 1%- Regelung als Sachbezug dafür, dass Du den Firmenwagen auch für Privatfahrten benutzen darfst.

Weil Du aber selbst keine Kfz- Kosten hast, ist das trotzdem ein Vorteil, denn rechne mal dagegen, was ein eigener PKW kostet: Steuer, Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen, Abschreibung usw.

Wenn Du aber noch für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil versteuern musst, kannst Du natürlich hierfür 30 Eurocent je einfache Entfernung und Arbeitstag geltend machen.

Vielen dank für deine antwort. Zur zeit ist die Situation so, das ich kurzfristig eher mehrffür das auto zahlen wurde, als für mein aktuelles. Mittelfristig mach ich naturlich plus. Das ist eher ein psychologischer Aspekt. Man hat ein Auto, hat aber weniger netto. Dem könnte man entgegenwirken wenn man sich einen grudfreibetrag eintragen lässt. Ich glaube max. 8000 euro pro jahr zusätzlich sind machbar. Dann wurde man das Fahrzeug gehaltsmäßig nicht so merken. Wenn sich durch den firmenwagen die Steuererklärung aber nicht positiv verändert, bringt das ja nichts

@aldi08

Erst einmal zu den Kosten für den Firmenwagen:

Dein Bruttogehalt wird um 1 % des Bruttolistenpreises erhöht.

Von diesem höheren Betrag werden dann Lohnsteuer und Sozialversicherung ermittelt, und zum Schluss wird dieser Betrag wieder abgezogen.

Dein Nettogehalt vermindert sich also um die Mehr- Lohnsteuer und - Sozialversicherung.

Und diese Belastung soll höher sein als die Kosten für Dein Privatfahrzeug? Das ist nicht verständlich.

Und zum Grundfreibetrag (8.354,00 € ab 2014):

Dieser Freibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Rentner usw.

Er ist in die Einkommensteuertabelle und auch in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

Du kannst ihn daher nicht noch einmal geltend machen.

Und Du würdest nach meiner langjährigen Erfahrung der erste Arbeitnehmer sein, dem ein Firmenfahrzeug keine finanziellen Vorteile bringt.

Bei einem Firmenwagen muss man diesen "geldwerten Vorteil" in Höhe von 1% des Neuwagenanschaffungspreise anteilig monatlich versteuern. Man zahlt also für Vorteil des Firmenwagens monatlich Steuer. Dafür kann man sich als Werbungskosten, z.B. die 30Cent pro Fahrt-km zum Arbeitspolatz als Lohnsteuerermäßigung eintragen lassen. Damit hebt sich die Mehrbelastung ca. wieder auf. Da man das Geld für die Anschaffung des PKW nicht hinlegen muss, rechnet sich ein Firmenwagen fast immer.