Mehrfamilienhaus Zwangsversteigerung - Schuldner kontaktieren?

7 Antworten

Es macht Sinn, den Eigentümer vorab zu kontaktieren.

Ist der mit einem freihändigen Verkauf einverstanden, dann wäre der nächste Schritt, gemeinsam, oder falls die Fronten zwischen Schuldner und Gläubiger verhärtet sind, unter Vorlage einr Vollmacht alleine  ein Gespräch mit der betreibenden Gläubigerin zu suchen.

Banken sind sich durchaus des Erlösrisikos in Zwangsversteigerungsverfahren bewußt.

Eine Zwangsversteigerung beantragt meistens eine Bank. Der Antrag geht dann ans Amtsgericht, und nach dem Abschluss der meist langwierigen Prüfung hat der Schuldner dann immer noch zwei Wochen Zeit, die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen.

Diese Verfügung kann für den Schuldner dann erfolgreich sein, wenn
er glaubhaft machen kann, dass er innerhalb von 6 Monaten die fälligen
Forderungen ablösen kann. Das wäre natürlich immer anzuraten, also eine Einigung mit dem Gläubiger zu finden.

Ist die Frist für den Vollstreckungsschutzantrag abgelaufen oder wurde dieser vom Gericht abgelehnt, lässt sich der angesetzte Termin für eine Zwangsversteigerung kaum noch verhindern.

Dazu müsste man dem Gericht Formfehler beim Verfahren nachweisen können. Das kann nur ein Anwalt entscheiden.

Ich bin mit Schelm1 einer Meinung, dass es durchaus sinnvoll ist, zunächst mit dem Eigentümer/Schuldner und dann mit dem oder den Gläubiger/n, die die Zwangsversteigerung betreiben, zu sprechen. Ein freihändiger Verkauf ist bis zum Zwangsversteigerungstermin möglich. Die Zwangsversteigerung wird dann von den Gläubiger abgeblasen. Das Problem wird sein, dass alle Beteiligten, also alle Eigentümer, ggf. Insolvenzverwalter und alle Gläubiger mit dem Kaufpreis und den Zahlungsmodalitäten einverstanden sein müssen. Oftmals kann es schwer oder unmöglich sein, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen.

Nur am Rande: Bei einem Verkauf fallen Notarkosten an, die es bei einer Zwangsversteigerung nicht gibt. Darüber hinaus ist eine Zwangsversteigerung grundsätzlich provisionsfrei.

Ich glaube nicht dass das so klappt.

Wenn es eine Zwangsversteigerung ist, dann sitzt da schon jemand anderes drauf..... das kann eine Bank, Insolvenzverwalter, Notar etc. sein.

Da bei einer Versteigerung immer mehr herauskommt als wenn nur ein Interessent bietet, werden sie Dir wahrscheinlich sagen: "Wenn Sie Interesse haben, dann kommen Sie einfach zur Zwangsversteigerung und bieten mit."

ich kann nur Morelle zustimmen. In den seltensten Fällen wird ein Verkauf funktionieren. Teilweise wollen die Banken das nicht. Teilweise ist es ihnen nicht sicher genug - es muss praktisch schon der Komplette Kaufvertrag und der Zahlungsnachweis vorgelegt werden. 

Un welcher Käufer zahlt schon, wenn die Grundschuld noch im Grundbuch ist. Du willst das Grundstück ja Lastenfrei usw.

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