Hauszwangsversteigerung - zickige Besitzer

14 Antworten

Hallo,

also es kann auch passieren, wenn die "Noch Besitzer" aus welchem Grund auch immer, keinen angemessenen Wohnraum finden, kann man diese Menschen auch polizeilich zwangseinweisen-in ihr ehemaliges Eigentum!! Also ist das für den Käufer-Ersteigerer dann unschön.Da heisst es dann lapidar-Pech gehabt.

Professionell ist meine Antwort nicht, aber wir hatten schon die gleiche Situation und wollten ein Haus ersteigern.

Zum einen wird den Leuten das Haus weggenommen, sie geben es nicht freiwillig her. Deshalb kann ich es schon nachvollziehen, wenn sie nicht gerade begeistert sind, wenn sie mit Gutachtern, Bank, Gericht etc. zusammenarbeiten sollen.

Wenn das Haus von euch ersteigert worden ist, müsst ihr den ehemaligen Besitzern eine angemessene Frist setzen bis wann sie ausgezogen sein müssen. Reagieren sie überhaupt nicht und weigern sich, das Haus zu verlassen, dann habt ihr die Möglichkeit eine Zwangsräumung zu erwirken. Dann werden sie auch gegen ihren Willen vor die Tür gesetzt. Das kann unter Umständen eine ganze Weile dauern.

Das ist eine weise Entscheidung - den Ärger würde ich mir nicht machen. Eine Räumung durchzuziehen ist kein lustiger Vorgang, manchmal finden sich dann plötzlich noch Untermieter usw.

Anton96  08.06.2011, 15:49

Da kann ich nur zustimmen, es ist eine gute Entscheidung vom Kauf abstand zu nehmen. Insbesondere weil man in diesem Fall die katze im Sack kauft.

Durch eine amtliche Versteigerung erlischt ein eingetragenes Nutzungsrecht (Wohnrecht), wird das Haus von den ehemaligen Eigentümern bewohnt, müssen diese das Haus nach Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch verlassen (Frist). Es besteht ja in diesem Falle kein Mietvertrag o.ä.

Die Ersteigerung eines solchen Hauses ist aber allgemein risikobehaftet, wenn dem Gutachter der Zutritt ins Haus verwehrt wird, kann er nur von außen bewerten. So kann es danach noch jede Menge Überraschungen geben.

Apropos Überraschungen, es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo ehemalige Eigentümer bei Auszug mutwillig noch jede Mänge Schäden am ehemaligen Haus verursacht haben.

FataMorgana2010  08.06.2011, 15:37

Oder sich haben hinaustragen lassen - und wer muss da finanziell in Vorlage gehen? Richtig ist, dass sie raus müssen - ob sie es tun, ist die andere Frage.

Anton96  08.06.2011, 15:46
@FataMorgana2010

Nun ja, man kann die Kosten ja gleich mit ein kalkulieren, gegenüber der Kaufsumme geht es dabei um doch recht geringen Betrag. Viel schlimmer finde ich, das die Gefahr besteht das vor dem Auszug noch schäden am Gebäude verursacht werden könnten.

Zunächst einiges zur Klarstellung:Der Bank "gehört" die Immobilie NICHT!!!Ansonsten hätte die Bank nicht das ZV-Verfahren beantragt. Der Alteigentümer ist EIGENTÜMER bis zur letzten Sekunde der Bieterstunde!!! Konkret solange kann er sich auch noch SELBST einen Käufer suchen.

Nach dem Zuschlagsbeschluß hält der Neueigentümer automatisch auch einen Räumungstitel in Händen. Er muss also KEINE Räumungsklage mehr führen. Die Räumung kommt evtl auf den zu, wenn der Alteigentümer nicht freiwillig auszieht.

Sooo, falls die Alteigentümer allerdings die Immobilie für sich nicht mehr retten können, ist deren Verhalten natürlich unvernünftig.

Jeder Interessent wird, in Kenntnis der Immobilie natürlich höher bieten. Wer kauft schon eine Katze im Sack?Entsprechend niedrig werden dann auch die Gebote ausfallen.

Sooo, nun mal schön überlegen und im ZV-Termin gut bieten. Es ist ja wohl die TRAUMIMMOBILIE!

Amende1968  04.08.2016, 09:28

Ich bin Eigentümer und gerade läuft das  ZV, die ZV Verwalterin will mich raus haben, muss ich sofort gehen oder kann ich in der Garage dann schlafen weil aufs Grundstück hat sie ja keine Handhabe ..lg Sabi